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ABGELTUNGSSTEUER BEI VERSICHERUNGEN UND VORSORGEPRODUKTEN
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Abgeltungssteuer bei Versicherungen und Vorsorgeprodukten

Nachdem wir im Bereich Abgeltungssteuer unseres Projektes bereits Details zu den Änderungen für verschiedenste Anlage- und Vorsorgeformen besprochen haben, nun ein tabellarischer Überblick über die wichtigsten Änderungen und steuerlichen Regelungen im Bereich der Policen, Versicherungen und Vorsorgeprodukte.

Anlage-
/Vorsorgeform
Voraussetzungen Besteuerung
bis Ende 2008
Besteuerung
ab 2009
Kapitallebensversicherungen, Mäntel luxemburgischer Lebensversicherungen, britische Lebensversicherungen
Mindestens 12 Jahre Laufzeit,
Mindestens 5 Jahre Beitragszahlungen,
60 Prozent der Erträge, Todesfallschutz
Auszahlung ist
steuerfrei
Auszahlung ist
steuerfrei
Bei Nichteinhaltung der
oben genannten
Voaussetzungen
Persönlicher Steuersatz
auf gesamten Ertrag
(ausgezahlte Leistungen
minus Beiträge)
Abgeltungssteuer
Mindestens 12 Jahre Laufzeit,
Auszahlung mit mindestens 60 Jahren
Ablauf vor 2017 nicht möglich Persönlicher Steuersatz auf die Hälfte des Ertrages
Bei Nichteinhaltung der
oben genannten
Voaussetzungen
Persönlicher Steuersatz auf gesamten Ertrag Abgeltungssteuer
Mindestens 12 Jahre Laufzeit,
Auszahlung mit mindestens 60 Jahren
entfällt Persönlicher Steuersatz
auf die Hälfte des
Ertrages
Bei Nichteinhaltung der
oben genannten
Voaussetzungen
entfällt Abgeltungssteuer
Rentenversicherung, Leibrente
keine Ertrag wird anteilig
versteuert
Ertrag wird anteilig
versteuert
keine entfällt Ertrag wird anteilig
versteuert
keine Rente wird anteilig mit
dem persönlichem
Steuersatz versteuert
Vom Rentenbeginn
abhängig,
Rente wird anteilig mit
dem persönlichem
Steuersatz versteuert
Ab 2040: komplette
Rente wird besteuert
keine entfällt Vom Rentenbeginn
abhängig,
Rente wird anteilig mit
dem persönlichem
Steuersatz versteuert
Ab 2040: komplette
Rente wird besteuert
Private Altersversorge
Kapitalisierung möglich,
falls Auszahlung vor
dem 60. Lebensjahr,
muss Förderung
zurückgezahlt werden
Komplette Rente wird
mit dem persönlichen
Steuersatz versteuert
Komplette Rente wird
mit dem persönlichen
Steuersatz versteuert
Kapitalisierung nicht möglich 56 Prozent der Rente wird mit persönlichem Steuersatz versteuert Rentenbeginn abhängig, 58 Prozent der Rente wird mit persönlichem Steuersatz versteuert bis 2040 komplette Rente
Betriebliche Altersversorge
keine Komplett steuerpflichtig mit persönlichem Steuersatz als Rentner Komplett steuerpflichtig mit persönlichem Steuersatz als rentner
Erlöse aus dem Verkauf von Lebensversicherungen auf dem Zweitmarkt
Laufzeit mindestens 12 Jahre Auszahlung ist steuerfrei Auszahlung ist steuerfrei
Laufzeit egal Auszahlung ist steuerfrei Abgeltungssteuer
Laufzeit egal Auszahlung ist steuerfrei Abgeltungssteuer


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