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QUELLENSTEUER

Quellensteuer

Seit Juli 2005 wird von den Banken in Belgien, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich und der Schweiz von EU-Bürgern Quellensteuer auf in den jeweiligen Ländern angefallene Zinseinkünfte erhoben.

Unter Nutzung bestimmter Investments lässt sich dies jedoch umgehen.
So sind bei Zinsen auf Anleihen bis Ende 2010 steuerfrei, wenn die Anleihe vor dem 01.03.2001 begeben und nach dem 01.03.2002 nicht aufgestockt wurde.

Bei Zertifikaten wird dann keine Quellensteuer fällig, wenn den Anlegern keine Kapitalgarantie gewährt wird.

Auch bei Fonds gibt es Konstruktionen, die von der Quellensteuer ausgenommen sind. Investiert ein Fondsmanager nur bis zu 40% in Anleihen und bleiben die Zinserträge daraus im Fonds (thesaurierender Fonds) und werden neu angelegt, so wird keine Quellensteuer fällig. Schüttet der Fonds die Zinserträge aus, muss er dann keine Quellensteuer zahlen, wenn der Anteil an Renten und Rentenpapieren im Fonds nicht über 15% liegt und auch Fonds, die ausschließlich in von der Quellensteuer befreite Anleihen oder nur in Aktien investieren, werden von diesem Abschlag verschont.

Unter den Aspekten der Nutzung oben genannter Anlageformen lohnt sich eine Geldanlage in der Schweiz ganz besonders. Ein Konzept, bei welchem Sie Depot und Konto ganz bequem von Deutschland aus eröffnen und damit zum einen Schutz vor den neugierigen Augen hiesiger Finanzbeamter genießen, stellen wir Ihnen auf folgender Seite vor:

Private Banking und Vermögensverwaltung in der Schweiz >>>

In Luxemburg und Liechtenstein sehr beliebt ist die Umwandlung von Aktiendepots in Lebensversicherungen sehr beliebt, denn auf die Zinsen einer solchen Lebensversicherung ist ebenfalls keine Quellensteuer zu zahlen.



Ebenso quellensteuerfrei sind die Erträge von vermögensverwaltenden Gesellschaften oder Stiftungen, denn Quellensteuer wird nur auf Zinserträge natürlicher Personen erhoben. Sobald die Erträge einer Kapitalgesellschaft oder Stiftung zustehen, muss keine Quellensteuer darauf gezahlt werden.

Für alle übrigen Geldanlagen im Ausland muss seit dem 01.07.2005 direkt von den Banken für ihre Kunden aus der EU Quellensteuer auf Kapitalerträge abgeführt werden. Davon fließen 75% in die Heimatländer der Kunden.

Bis zum 1. Juli beträgt die zu entrichtende Quellensteuer 15 Prozent, danach steigt sie auf 20 Prozent und wird ab Januar 2011 in einer letzten Stufe auf 35 Prozent steigen.

Ein wichtiger Hinweis noch zum Schluss: Auch wenn auf die Kapitalerträge Ihrer Geldanlagen im Ausland bereits direkt von den Banken Quellensteuer abgeführt wurde, müssen Sie dennoch vollständig in Ihrer Steuererklärung werden, wobei dann die bereits abgeführte Quellensteuer auf Ihre Steuerschuld angerechnet wird.

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