Die Zweiklassen-Gesellschaft in Steuerfragen
Dass Abgeordnete und Politiker den normalen Bürger als Melkkuh benutzen, daran hat man sich in Deutschland ja schon fast gewöhnt. Während sie Gesetz für Gesetz die Möglichkeiten des kleinen Mannes zusammenstreichen, wenigstens noch ein paar Euro seiner ohnehin schon hohen Steuerlast zurückzuholen, erdreisten sie sich auf der anderen Seite, in Eigenregie ihre Diäten, Pensionen und sonstigen Vergünstigungen hochzuschrauben. Der letzte und wohl dreisteste Akt in diesem deutschen Schauermärchen ist die natürlich wie so oft mehrheitlich durch sich selbst beschlossene Erhöhung der so genannten Kostenpauschale – und das per Gesetz Jahr für Jahr. In 2007 beträgt diese Kostenpauschale, mit der Abgeordnete laut Gesetzesdefinition Auslagen im eigenen Wahlkreis decken sollen, stolze 44.640 Euro. So weit so gut könnte man denken. Doch es kommt noch dicker: während der Fiskus dem normalen Bürger jede Ausgabe streicht, die nicht penibel dokumentiert und durch Belege nachgewiesen ist, kontrolliert die Ausgaben unserer Volksvertreter niemand. Wie die Damen und Herren ihre mehr als großzügige Kostenpauschale einsetzen, bleibt also einzig ihnen überlassen und die Zweckmäßigkeit der getätigten Ausgaben interessiert einfach niemanden. Ein Verhalten, welches dem normalen Bürger angesichts neuer Abgaben wie der für 2009 geplanten pauschalen Abgeltungssteuer auf alle Zins- und Kursgewinne bei der privaten Geldanlage die Zornesröte ins Gesicht treibt. Als einfacher Bürger und meist ehrlicher Steuerzahler ist die persönliche Abgabenlast inzwischen erdrückend, während Abgeordnete und Politiker aller Ebenen immer neue Privilegien für sich erfinden. Wer jetzt glaubt, dass solch ein Verhalten rechtlich nicht haltbar ist, der täuscht sich. In ihrer Ausgabe 10/2007 berichtet das Finanzmagazin Capital über die neuesten Entwicklungen in dem von ihm angestrebten Musterprozess gegen die unkontrollierte Verwendung von Steuergeldern unter dem Deckmantel der so genannten Kostenpauschale. Dabei wurde inzwischen der Bundesfinanzhof erreicht und ein Gutachten des Deutschen Bundestages zur Rechtfertigung dieser Pauschale angefordert. Und das, was dort zu Tage gefördert wird, klingt schier unglaublich: „… gerade mal 20 der insgesamt 614 Abgeordneten legten ihre Kosten offen…“ und „…so befindet das Gutachten des Bundestages kaltschnäuzig: Den Gang nach Karlsruhe (zum Bundesverfassungsgericht, Anm. d. Red.) könnten sich die Bürger mangels Aussicht auf Erfolg sparen.“. Im Klartext lautet die Begründung des Gutachtens des Deutschen Bundestages auszugsweise wie folgt: „…Das Gerechtigkeitsempfinden der Steuerpflichtigen stellt … schlechthin keine verfassungsrechtlich relevante Kategorie dar.“ (Quelle der Zitate: Capital 10/2007 S.3). Was der einfache Steuerzahler angesichts dieser verspottenden Bemerkung denkt, braucht glaube ich nicht weiter erörtert zu werden. Insgesamt stellt dieses Trauerspiel einen weiteren Beweis dafür da, dass es mit dem demokratischen Bewusstsein und Unrechtsempfinden unserer Abgeordneten nicht besonders weit her sein kann.