Zwei wichtige Fristen bei der Umsetzung der PRIIPs-Verordnung (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) wurden verschoben. Das hat der Wirtschafts- und Währungsausschuss im EU-Parlament (ECON) beschlossen. Demnach müssen Publikumsfonds das PRIIPS-KID erst 2022 statt 2020 anwenden. Die Frist für die geplante Überprüfung der PRIIPs-Regeln wird um ein Jahr bis Ende 2019 verlängert.
Fondsverband BVI verbucht die Verschiebung als Etappensieg
Der deutsche Fondsverband BVI begrüßt den Schritt der ECON. In einer Stellungnahme sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI: „Das ist ein wichtiger Schritt für die europäischen Verbraucher. Die längeren Fristen geben uns mehr Zeit, die Mängel des PRIIPs-KID gemeinsam mit den Regulierern zu beheben. Das sollte sinnvollerweise bei der Überprüfung der PRIIPs-Regeln geschehen, die für nächstes Jahr vorgesehen ist.“[1]
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Der BVI hat die PRIIPs-Verordnung in ihrer jetzigen Form in der Vergangenheit bereits mehrmals kritisiert. Zu den Hauptkritikpunkten zählen:
- Versicherungsunternehmen können für ihre fondsgebundenen Lebensversicherungen übergangsweise wählen, ob sie Kennzahlen aus den bestehenden OGAW-KIIDs verwenden oder diese nach den neuen PRIIPs-Standards berechnen.
- Szenarien für die Wertentwicklung werden für Fonds auf Grundlage der Vergangenheitsergebnisse simuliert, was fragwürdig ist und nach dem Aufwärtstrend der vergangenen Jahre insgesamt zu übermäßig positiven Performance-Aussichten führen kann.[2]
Verbesserungsvorschläge der ESA gehen nicht weit genug
Auch die Vorschläge der europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) zur Überarbeitung der PRIIPS-Verordnung gehen dem BVI nicht weit genug, weil sie die oben benannten Punkte nicht berühren.[3] Vor dem Hintergrund der anhaltenden „Europafeindlichkeit“ warnte der BVI zudem vor einem Reputationsschaden für die EU.
„Was werden beispielsweise die mindestens 50 Millionen europäischen Fondsanleger sagen, wenn ihnen ab 1.1.2020 zusätzlich zu den wesentlichen Anlegerinformationen ein PRIIPs-KID ausgehändigt wird, die beiden Dokumente für denselben Fonds abweichende Informationen enthalten und ihnen zur Erklärung der Unterschiede vielleicht noch ein drittes Dokument überreicht wird? Sie werden ihren Berater fragen, was das soll, und der wird sich mit dem korrekten Hinweis aus der Affäre ziehen, er finde das auch unsinnig, aber die EU – oder Europa – verpflichteten ihn dazu.“[4]
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Ziel der PRIIPs: Mehr Transparenz durch EU-einheitliches Basisinformationsblatt
Mit der PRIIPs-Verordnung wird ein neuer Informationsstandard für alle verpackten Anlageprodukte eingeführt. „Verpackt“ ist ein Produkt, wenn es das Geld der Kunden indirekt am Kapitalmarkt anlegt oder deren Rückzahlungsanspruch in sonstiger Weise an die Wertentwicklung bestimmter Papiere oder Referenzwerte gekoppelt ist. Solche Produkte sind beispielweise Investmentfonds.
Die PRIIPS-Verordnung soll für mehr Transparenz sorgen. Es soll künftig ein EU-weit einheitliches Basisinformationsblatt nach dem Vorbild der wesentlichen Anlegerinformationen von Fonds geben. Ob das Ziel mit den Nachbesserungen erreicht wird, bleibt fraglich.
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Weiterführende Links
[1] BVI – PRIIPs: Etappensieg für Verbraucher erreicht
[3] BVI – ESA-Vorschläge beheben PRIIPs-Mängel nicht
[4] BVI – Der EU droht mal wieder ein selbst gemachter Reputationsschaden