Über die Sicherheit von Depots
Da Sicherheit der zweite Vorname fast jedes Sparers ist, kommt der Frage nach der Absicherung seines eingesetzten Kapitals gegen die Insolvenz einer Bank oder eines Investmenthauses eine nicht unerhebliche Bedeutung zu. Bei Tages- und Termingeldern ist die Lage relativ klar: alle Einlagen inkl. Zinserträge bei deutschen Banken und Sparkassen sind bei Mitgliedschaft der kontoführenden Bank im Einlagensicherungsfonds deutscher Banken oder dem Einlagensicherungsfonds der Sparkassen in einer Höhe abgesichert, die kein normaler Sparer in seinem Leben jemals erreichen wird. Damit kann der Anleger sein Geld ruhigen Gewissens in diesen Sparformen anlegen. Doch wie sieht es mit den so beliebten Aktiendepots aus? Immerhin gehören Depots nicht zu den durch einen der vorgenannten Einlagensicherungsfonds geschützten Anlageformen. Bei Fonds ist die Lage relativ schnell erklärt: bei ihnen wird das Geld der Anleger in einem so genannten Sondervermögen verwaltet. Geht eine Bank oder eine Fondsgesellschaft Pleite, ist das Geld der Anleger dadurch vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Hier greift der § 47 der Insolvenzordnung, welcher besagt: “Wer auf Grund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, ist kein Insolvenzgläubiger. Sein Anspruch auf Aussonderung des Gegenstands bestimmt sich nach den Gesetzen, die außerhalb des Insolvenzverfahrens gelten.“ Bei durch eine Kapitalanlagegesellschaft verwaltetem Vermögen hingegen sieht die Lage ganz anders aus: hier sollte bei vorsätzlicher Veruntreuung von Kundengeldern oder im Falle einer Insolvenz die Entschädigung der Anleger über die so genannte Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) erfolgen. Laut Gesetz sollen über diese Einrichtung 90 Prozent der Verluste eines jeden Anlegers, jedoch maximal 20.000 Euro pro Kopf“ abgesichert werden. Wie jedoch der Phönix Kapitalanlagegesellschaft zeigt, ist sie damit hoffnungslos überfordert. Im Fall Phönix waren rund 30.000 Kunden betroffen, die durch die Machenschaften des Firmenmanagements um ihr angelegtes Geld gebracht wurden (einen ausführlichen Artikel zu diesem Betrugsfall finden Sie hier: Phönix-Anleger warten weiter auf Entschädigung). 30.000 Anleger x 20.000 Euro pro Anleger ergeben 600 Millionen Euro, mit denen die geprellten Anleger über die EdW entschädigt werden sollten. Doch diese hat dank chronischer Unterfinanzierung gerade einmal 5 Millionen Euro in ihrer Kasse und muss nun versuchen, das fehlende Geld bei ihren rund 750 Mitgliedern einzutreiben. Sie sehen, während Guthaben und Termingelder bei der Auswahl der richtigen Bank mehr als hinreichend abgesichert sind, ist dies bei Depots, die von Vermögensverwaltern oder Kapitalanlagegesellschaften geführt werden, beileibe nicht der Fall. Hier gilt also umso mehr der Grundsatz: lieber zweimal schauen, welcher Gesellschaft man sein Geld anvertraut.