Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 16.12.2016 in einer Pressemitteilung bekanntgab, sollen Bonitätsanleihen doch nicht verboten werden.[1] Damit reagiert sie auf einen Vorschlag der Banken, die sich selbst neue Grundsätze für den Vertrieb auferlegen wollen. Verbraucherschützer halten den Kompromiss für schwach.
Undurchsichtige Bonitätsanleihen
Am 28. Juli 2016 verkündete die BaFin, Bonitätsanleihen verbieten zu wollen. Das Verbot wäre der erste Eingriff dieser Art der Behörde gewesen, nachdem ihr das Kleinanlegerschutzgesetz 2015 neue Kompetenzen hatte zukommen lassen. Als Hauptgründe für diesen Schritt wurden aufgeführt:
- Bonitätsanleihen seien zu komplex
- Die Preisbildung sei nicht nachvollziehbar
- Die Produktbezeichnung sei irreführend
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Selbstverpflichtung: 10 Grundsätze für den Vertrieb
In der vergangenen Woche haben der Deutsche Derivate Verband (DDV) und die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) auf die Kritik der BaFin reagiert. Um ein Verbot abzuwenden, haben sie zehn Grundsätze für den Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen ausgearbeitet. Sie wollen sich selbst verpflichten, diesen Grundsätzen zu folgen. Zu den zentralen Punkten zählen[2]:
- Bonitätsanleihen sollen künftig nicht mehr Bonitätsanleihen heißen, sondern bonitätsabhängige Schuldverschreibungen. Damit reagieren die Verbände auf den Vorwurf, der Name sei irreführend.
- Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen werden mit einer Mindeststückelung von 10.000 Euro emittiert. Das schafft eine höhere Hürde. Vor allem Kleinanleger sollen dadurch geschützt werden.
- Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen werden nicht mehr an Anleger mit niedriger Risikobereitschaft vertrieben. Wer nur die niedrigste oder zweitniedrigste Stufe erreicht, bekommt sie nicht angeboten.
- Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen werden nur noch mit festem Zins ausgegeben.
- Außerdem müssen die Referenzschuldner künftig eine gute Bonität aufweisen.
Kritik der Verbraucherschützer
Mit diesen Grundsätzen sieht die BaFin den Schutz der Anleger hinreichend gewährleistet. Sie wird den Markt allerdings im Blick behalten: „Wir werden in den nächsten sechs Monaten sehr genau beobachten, ob die Selbstverpflichtung Privatanleger, die in bonitätsabhängige Schuldverschreibungen investieren, in ausreichendem Maße schützt“, sagt Elisabeth Roegele, die für den Verbraucherschutz zuständige BaFin-Exekutivdirektorin.
Viele Verbraucherschützer teilen die Ansicht der BaFin hingegen nicht. „Die Selbstverpflichtung bei Bonitätsanleihen ist ein schwacher Kompromiss. Keine der angekündigten Maßnahmen löst das Problem der undurchsichtigen Preisbildung“, zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung Christian Ahlers, Referent Team Finanzmarkt des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV). Vor allem das Problem der nicht nachvollziehbaren Preisbildung bleibt bestehen.[3]
Was sind Bonitätsanleihen?
Bonitätsanleihen sind strukturierte Anlageprodukte. Sie werden von einer Bank ausgegeben. Referenzschuldner ist meist ein Unternehmen. Bei den Zinsen gibt es bisher entweder eine feste oder eine Stufenverzinsung. Ob Anleger am Ende ihr Kapital inklusive Zinsen zurückerhalten, ist abhängig von bestimmten Kreditereignissen. So kann es bei einer Insolvenz oder Umschuldungen zum Zahlungsausfall kommen. Bonitätsanleihen versprechen im Vergleich zu klassischen Staats- oder Unternehmensanleihen hohe Renditen, gelten jedoch als sehr riskant und undurchsichtig.
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