Zwei Jahre wurde inzwischen über die Austrittsbedingungen Großbritanniens aus der EU verhandelt. Ende März endet die offizielle Frist, bis zu der die alten Regeln gelten. Allerdings ist heute noch genauso unklar wie vor zwei Jahren, wie der Austritt verlaufen wird. Die EU und Großbritannien konnten sich bisher nicht einigen. Auch ein harter Brexit ist möglich. Der Fondsverband BVI hat die möglichen Szenarien und deren Konsequenzen für Fondsanleger ausgearbeitet.
Veränderungen nur für Neuanleger
Wer bereits in einen britischen Fonds investiert hat, für den ändert sich aller Voraussicht nach nichts. Anders sieht es bei Neuinvestitionen aus – auch bei solchen, die im Rahmen eines Sparplans getätigt werden. Folgende Optionen liegen auf dem Tisch.[1]
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Großbritannien und die EU einigen sich und Großbritannien bleibt Teil des europäischen Wirtschaftsraums. Dann wäre Großbritannien ein Drittstaat wie die USA und die Schweiz. Fonds aus Großbritannien müssten bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezeigt werden. Ein aufwändiger Prozess wäre die Folge. Änderungen würden vermutlich jedoch erst 2020 auf Fondsanleger zukommen.
Großbritannien und die EU einigen sich nicht und es kommt zu einem harten Brexit. Dann würde Großbritannien ebenfalls wie ein Drittstaat behandelt. Allerdings würden die Änderungen sofort nach dem Brexit gelten. Auch in diesem Fall bleibt jedoch die Möglichkeit, dass britische Fondsgesellschaften ihre Fonds bei der BaFin anzeigen.
Steuerlich ändert sich in beiden Fällen nichts. Sowohl für Alt- als auch für Neuanleger gelten weiterhin die bereits bestehenden Regeln. Übrigens sind nur 209 der etwa 10.622 in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Fonds aus Großbritannien.
Auch britischen Altanlegern drohen kaum Veränderungen
Für britische Anleger, die in deutsche Fonds investiert haben, gilt dasselbe wie für deutsche Anleger, nur andersherum. Altanleger müssen nicht mit Veränderungen rechnen. Bleibt Großbritannien im europäischen Wirtschaftsraum müssen auch Neuanleger nicht mit Veränderungen rechnen. Wird Großbritannien zum Drittstaat, könnte sich Großbritannien weigern, Fonds aus der EU zu vertreiben.
Für den Fall, dass sich Großbritannien und die EU nicht einigen, gibt es bereits Vorbereitungen. Großbritannien arbeitet am „Temporary Permissions Regime“, denn gibt es keine Einigung, müsste die britische Aufsichtsbehörde über die Vertriebszulassung von EU-Fonds entscheiden. Weiterhin denkbar ist außerdem: Die EU und Großbritannien verlängern die Verhandlungsfrist – und damit natürlich auch die Unsicherheit darüber, wie es weitergeht.
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