Fünf Jahre Haft für Klaus Zumwinkel – Muss der ehemalige Postchef hinter Gittern?
Zumindest könnte es soweit kommen, wenn die Höchststrafe ausgesprochen wird wegen Steuerhinterziehung. Binnen fünf Jahren soll er weit über eine Million Euro an der Steuer vorbei in seine eigene Tasche gezogen haben, der gute Herr Zumwinkel.
Der ehemalige Chef der Deutschen Post ist nun offiziell angeklagt wegen Steuerhinterziehung. Die Staatsanwaltschaft Bochum hat sich aufgemacht und ihm, dem ehemals so wichtigen Wirtschafts-Mann in unserem Land, den Kampf angesagt. Es könnte ein Signal-Urteil werden, das am Ende des Prozesses von Seite des Richters aus kommen wird.
Die Behörden räumen auf mit den Steuerhinterziehern, und zeigen langsam, aber deutlich, dass Steuerhinterziehung ganz und gar kein Kavaliersdelikt ist. So soll der ehemalige Post-Chef in den Jahren 2002 bis 2007 dem Fiskus gerade mal eben so etwa 1,2 Millionen Euro geklaut haben, und das ist nicht mal gerade ein kleiner Batzen – vor allem angesichts seines üppigen Einkommens.
Zumwinkel war der erste Prominente, dessen Name im Zuge der Steueraffäre um das Fürstentum Liechtenstein bekannt wurde. Anfang dieses Jahres waren seine Privatgemächer in Köln durchsucht worden, bei einer Razzia, die weit über die Bundesrepublik hinaus Aufsehen erregt hat. Am gestrigen Abend nun wurde die Anklage eingereicht worden, gab die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen heute Morgen bekannt. Das Landgericht Bochum wird nun für den weiteren Verlauf des Verfahrens zuständig sein.
Weitere Details wurden nicht bekannt, da diese erst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen, nachdem die Anklage dem Betroffenen zugestellt werden konnte. Zumwinkel war im Februar, zurzeit der Razzia, auch verhört worden, und blieb nur dank der Zahlung einer hohen Kaution auf seinem eigenen, freien Fuß.
Die genaue Höhe der zur Anklage kommenden Steuerhinterziehung ist nicht bekannt, bzw. es wurden dazu bisher keine Angaben von Seiten der Staatsanwaltschaft Bochum aus gemacht. Zumwinkel verdiente im Jahre 2006 als Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post an die drei Millionen Euro und soll binnen fünf Jahren mehr als eine Million Euro hinterzogen haben. So kann man es natürlich auch machen, wenn man den Hals nicht voll genug bekommt und noch nicht einmal die anonyme Quellensteuer entrichten mag.
Und nun droht dem guten Herrn Zumwinkel eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, bei Ausnutzung des maximalen Strafrahmens. Bereits im Jahre 1986 soll Klaus Zumwinkel seine Stiftung gegründet haben, über die er dann seine Steuern hinterzog. Die Hinterziehungen von vor dem Jahr 2002 sind inzwischen jedoch verjährt. Dies wirft die Frage auf, inwieweit das Steuerrecht hier gerecht ist und ob es nicht maßgeblicher Veränderungen bedarf. Nicht nur in Bezug auf die Verjährung, sondern auch in punkto Strafmaß bzw. wegfallender Strafe bei Selbstanzeige.
Bei allen anderen Straftaten kommt kein Mensch ohne Strafe davon, nur bei dem Hinterziehen von Steuern wird hier immer noch mit einem ganz anderen Maß gemessen. Es wird Zeit, dass die Bundesregierung hier maßgebliche Veränderungen tätigt und nicht nur große Worte aus den Untiefen der politischen Meinungslosigkeit hervorbringt. Denn schließlich sollte und muss die Geldanlage für alle gleich gerecht sein und nicht für einige besser, damit sie Geld an den Steuerbehörden vorbeischleusen können.
Der Prozess, dessen Auftaktverhandlung bis jetzt noch nicht terminiert scheint, wird sicher nicht nur in unserem Land mit Aufmerksamkeit bedacht werden. Es könnte der wichtigste Fall von Steuerhinterziehung sein in Deutschland, ein maßgebliches Urteil, das auch für die Zukunft, bei ähnlich gearteten Fällen, Gewicht haben wird. Es sei denn, es wird kein Zeichen gesetzt und Zumwinkel kommt mit einer läppischen Strafe davon. Dabei geht es letztlich doch nur um Gerechtigkeit, und diese sollte aus der Steuerhinterziehung des Herrn Zumwinkel ganz sicher kein Kavaliersdelikt machen.