In diesem Jahr gibt es keine Vorabpauschale und somit auch keine Steuer auf zu erwartende ETF- und Fondserträge im Voraus. Der Grund ist der Basiszins, der im Januar 2021 erstmalig negativ war. Damit wäre auch die Vorabpauschale negativ. Das ist laut Definition aber nicht möglich. Somit kann sie auch nicht als Berechnungsgrundlage für die Besteuerung herangezogen werden, die dann im Januar 2022 vorab zu zahlen gewesen wäre. [Weiter lesen]
Neue Fondsbesteuerung – Vorabpauschale im Januar 2019
Im Januar 2019 wird zum ersten Mal die Vorabpauschale auf thesaurierende (ausschüttende) Fonds abgeführt. Darauf weist der Deutsche Fondsverband BVI in einer Meldung hin. Das Ziel der neuen Regeln ist es, die Besteuerung von thesaurierenden Fonds zu vereinfachen. Für Anleger kann es sinnvoll sein, im Vorhinein ihre Freistellungsaufträge zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern.[Weiter lesen]