Wie die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) in ihrer heutigen Meldung mitteilt, sieht sie nach ihrer neunmonatigen Überwachungsphase davon ab, den Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen an Privatkunden zu verbieten.
Innerhalb der Überwachungsphase, die bis Ende September 2017 andauerte, hat die BaFin festgestellt, dass die von Deutscher Kreditwirtschaft (DK) und Deutschem Derivate Verband (DDV) auferlegte Selbstverpflichtung weitgehend eingehalten wird mit dem Ergebnis, dass Privatanleger in ausreichendem Maße geschützt werden.[Weiter lesen]