Anlageberatung muss in Zukunft protokolliert werden
Bisher war es nur eine Empfehlung, die vom Verbraucherministerium ausgesprochen worden war: die Checkliste für die Finanzberatung. Nun aber wird es auch zur Pflicht, die im Wertpapierhandelsgesetz festgeschrieben ist: Die schriftliche Protokollierung von Beratungsgesprächen bei der Anlageberatung.[Weiter lesen]