Für die erfolgsabhängige Vergütung von offenen Publikumsfonds gelten künftig auch in Deutschland die Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Diese hatte die nationalen Aufsichtsbehörden aufgefordert, zu den von ihr veröffentlichten Leitlinien Position zu beziehen. Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will die Regeln übernehmen und auf nationaler Ebene umsetzen.[Weiter lesen]
CFD-Leitlinien der BaFin: Risikowarnung muss sein
Im Juli 2019 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Allgemeinverfügung, die dem Handel mit CFD und Forex in Deutschland strenge Regeln auferlegte. Sie folgte dabei im Wesentlichen den Einschränkungen, die bereits im August 2018 von der European Securities and Markets Authority (ESMA) auf europäischer Ebene eingeführt worden waren. Nun hat die BaFin Leitlinien vorgelegt, welche bei der Umsetzung der Allgemeinverfügung helfen sollen. Der Fokus liegt dabei auf der Pflicht zur Risikowarnung.[Weiter lesen]
BaFin warnt vor nicht-regulierter CFD-Plattform
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Anleger vor der Plattform KapitalSwiss. Diese wird von der Orion Consulting Ltd., St. Vincent und Grenandinen, betrieben. Auf der Homepage beschreibt sich KapitalSwiss als „eine Gesellschaft für soziales Trading und Investieren, die es ihren Nutzern ermöglicht, die Finanzhandelsaktivitäten anderer Nutzer zu beobachten, sie zu kopieren und ihre eigenen Geschäfte zu tätigen.“ Eine Erlaubnis der BaFin gemäß § 32 Kreditwesengesetz besitzt die Plattform jedoch nicht.[Weiter lesen]
BaFin sieht von Verbot bonitätsabhängiger Schuldverschreibungen ab
Wie die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) in ihrer heutigen Meldung mitteilt, sieht sie nach ihrer neunmonatigen Überwachungsphase davon ab, den Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen an Privatkunden zu verbieten.
Innerhalb der Überwachungsphase, die bis Ende September 2017 andauerte, hat die BaFin festgestellt, dass die von Deutscher Kreditwirtschaft (DK) und Deutschem Derivate Verband (DDV) auferlegte Selbstverpflichtung weitgehend eingehalten wird mit dem Ergebnis, dass Privatanleger in ausreichendem Maße geschützt werden.[Weiter lesen]
BaFin warnt vor Kauf von Aktien der Al Hamra Hotels + Resorts Ltd.
In ihrem „BaFin Journal“ vom November 2017 warnt die Aufsichtsbehörde vor dem Kauf von Aktien der Al Hamra Hotels + Resorts Ltd. (ISIN: AU000000AHH3). Diese werden derzeit nach BaFin-Angaben durch telefonische Werbeanrufe zum Kauf empfohlen.[Weiter lesen]