Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche das „Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ verabschiedet. Damit sollen private Anleger, die ihr Geld am Grauen Kapitalmarkt investieren, besser geschützt werden. Anbieter müssen künftig das konkrete Anlageobjekt benennen, in das das Geld investiert werden soll. Es gilt eine Übergangsfrist von zwölf Monaten. Branchenkenner und Verbraucherschützer reagieren positiv. [Weiter lesen]