Auch das Großherzogtum Luxemburg ist bei deutschen Anlegern sehr beliebt. Das dort im Gesetz verankerte Bankgeheimnis verbietet willkürliche Kontoabfragen nach deutschem Vorbild. Im Unterschied zu Liechtenstein aber wird in Luxemburg beim Verdacht auf Steuerbetrug sehr eng mit dem deutschen Finanzamt zusammen gearbeitet.a
Das ist für den Anleger, der sein Geld lediglich vor den neugierigen Blicken der deutschen Finanzbeamten schützen will und alle seine Zinseinnahmen als ausländische Kapitalerträge ordnungsgemäß in seiner Steuererklärung angibt, kein Thema, geht es ihm ja nicht um Steuerhinterziehung, sondern um Ruhe auf seinen Konten.
Vermögende Anleger können eine luxemburgische Spezialität nutzen und ab einem Anlagebetrag von etwa einer Million Euro in den Mantel einer luxemburgischen Lebensversicherung investieren. Bei der Ausgestaltung derartiger Investments besteht völlige Freiheit. Es kann in Aktien, Hedgefonds, Renten oder Immobilien investiert werden, ganz wie es dem Anleger beliebt.
In Deutschland werden die Erträge aus einem solchen Lebensversicherungsmantel erst dann besteuert, wenn auch die Erträge einer herkömmlichen Lebensversicherung versteuert werden, nämlich am Laufzeitende.
Diese Form der Geldanlage in Luxemburg ist allerdings nicht nur erst ab mindestens einer Million Euro möglich, sondern auch von der Gebührenseite her nicht gerade billig: 1,50 bis 2% des Depotwertes lassen sich luxemburgische Banker die Depotverwaltung dieser Geldanlage kosten.
Dem normalen Anleger bieten sich in Luxemburg aber abseits solch exotischer Konstrukte auch ganz normale Formen der Geldanlage, vom Bankkonto bis zum Aktiendepot und so lange alle Erträge ordnungsgemäß angegeben und versteuert werden, kann auch der deutsche Fiskus nichts gegen diese Geldanlage im Ausland einwenden.
Neben Luxemburg gibt es noch andere europäische Staaten, die bei Anlegern im Rahmen der Geldanlage im Ausland sehr beliebt sind. Für einige dieser Länder geben wir Ihnen auf den folgenden Seiten eine kurze Übersicht: