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Betriebliche Altersvorsorge – Was ist das?
Angestellte haben die Möglichkeit, eine Summe von bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung von ihrem Bruttolohn per Gehaltsumwandlung frei von Steuer- und Sozialabgaben in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzuzahlen. Der Betrag kann steuerfrei um 1.800 Euro erhöht werden. Oft zahlt auch der Arbeitgeber noch zusätzlich etwas ein. Wird vom Arbeitgeber keine Betriebliche Altersvorsorge angeboten, können Angestellte immer auf die Variante Direktversicherung zurückgreifen.
Renditechancen bei der betrieblichen Altersvorsorge
Die Rendite ist abhängig von der Anlageform. Denn bei Direktversicherung sowie Pensionsfonds und -kasse gibt es die klassische Rentenversicherung mit Garantiezins und Überschussbeteiligung genauso wie in Fonds investierende Produkte. Bei Pensionsfonds und -kassen hat der Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Einfluss auf die Anlageform und somit auch das Risiko. Lediglich bei Direktversicherungen besteht die Auswahlmöglichkeit, außer das Produkt wird vom Arbeitgeber vorgegeben.
Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge
Die eingezahlten Beträge in Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sind steuer- und sozialabgabenfrei. Die aufstockenden Zahlungen von bis zu 1.800 Euro sind ebenfalls steuerfrei. Die späteren Rentenzahlungen sind in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern und auch sozialabgabenpflichtig.
Zielgruppe der betrieblichen Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersvorsorge ist lohnenswert für alle, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden. Für Führungskräfte gibt es eine Unterstützungskasse. Bei Wechsel des Arbeitsplatzes können die Vorsorgeverträge mitgenommen werden.