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Rürup-Rente – Was ist das?
Bei der Rürup-Rente kann man sich entweder für eine klassische oder eine fondsgebundene Variante entscheiden. Es müssen auch keine regelmäßigen Einzahlungen geleistet werden. Die Sparraten können je nach Liquiditätslage gezahlt werden. Jährlich können maximal 20.000 Euro gespart werden, bei Ehepaaren verdoppelt sich diese Sparsumme. Die Basisrente kann um eine Berufsunfähigkeits-Versicherung ergänzt werden, in die bis zu 49 Prozent der Beträge fließen können.
Renditechancen von Rürup-Renten
Eine Garantie auf das eingezahlte Kapital gibt es nicht. Bei der Wahl der klassischen Rentenpolice ist ein Garantiezins von 2,25 Prozent sicher, dessen Aufstockung ist durch Überschussbeteiligungen möglich. Anders sieht es bei den Fondsprodukten aus, diese sind abhängig vom Kapitalmarkt.
Staatliche Förderungen und Zulagen bei der Rürup-Rente
Die Beiträge zu einer Basisrente bzw. Rürup-Rente werden steuerlich gefördert. Sie können gemeinsam mit eventuellen Zahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Hat der Steuerpflichtige auch noch einen steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung bekommen, dann ist auch dieser anzusetzen. Dabei gelten Höchstbeträge und zwar für Alleinstehende 20.000 Euro und für zusammen veranlagte Ehegatten 40.000 Euro.
Besteuerung von Rürup-Renten
Die Beiträge werden in den folgenden Jahren schrittweise steuerfrei gestellt. Im Jahr 2009 sind 68 Prozent als Sonderausgaben absetzbar. Dieser abzugsfähige Betrag steigt um zwei Punkte jährlich, bis im Jahr 2025 schließlich 100 Prozent erreicht sind.
Zielgruppe der Rürup-Rente
Zwar können Basisrenten sowohl von Angestellten als auch von Selbständigen abgeschlossen werden, optimal ist die Basisrente allerdings für nicht gesetzlich versicherte Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten findet nämlich eine Anrechnung der Rentenbeiträge auf den steuerlich abzugsfähigen Betrag statt. Selbstständige können dagegen von Steuervorteilen profitieren. Wichtig: da Rürup-Renten in der Regel nicht vererbbar sind, kann mit ihnen keine finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen erfolgen. Zu diesem Zweck sollten andere Produkte wie etwa eine Risikolebensversicherung genutzt werden.