So manch Anleger schaute Ende Januar 2008 nicht schlecht, als er die Kurse seiner Aktien oder Fonds verfolgte. Börsenindizes weltweit vollführten eine Talfahrt, die sofort Erinnerungen an den 11.Semptember 2001 oder den Crash der Jahre 2002/2003 wach werden ließen.
Umso reger ist seit diesen Tagen der Zuspruch, den Anlageformen wie Tagesgeldkonten erfahren. Banken und auch die Betreiber entsprechender Vergleichsportals vermeldeten Besucher- und Anfragerekorde. Attraktiv sind derartige Konten ja, dass zeigt bereits ein kurzer Vergleich, wie wir ihn auf der folgenden Seite anbieten: Tagesgeld-Zinsen im Vergleich.
Doch sind Zinsen dieser Tage nicht das, wonach sich Anleger einzig sehnen. Viel wichtiger ist ihnen die Sicherheit ihres Geldes, was entsprechende Mails beweisen, in denen immer wieder Anleger danach fragen, ob ein solches Tagesgeldkonto wirklich sicher sei.
Inhaltsverzeichnis
- Entschädigungseinrichtung deutscher Banken
- Haftungsverbund der Sparkassen, Landesbanken und Girozentralen + Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
- Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
- Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken
Grundsätzlich sind seit dem 01.01.2011 alle Tages- und Festgeldkonten in Deutschland über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken in einer Höhe von bis zu 100.000 Euro zu 100 Prozent abgesichert (davor galt eine maximale Entschädigungssumme von 50.000 Euro bei einer Quote von 100 Prozent). Anleger, die Geld in Form von Tagesgeld oder Festgeld angelegt haben, bekommen über diese gesetzliche Einlagensicherung also 100 Prozent ihres angelegten Geldes, höchstens jedoch 100.000 Euro ausgezahlt, sollte ihr kontoführendes Kreditinstitut Konkurs anmelden oder aus einem anderen Grund Einlagen seiner Kunden nicht auszahlen können.
Das ist natürlich keine befriedigende Lösung, denn ein Verlustrisiko für höhere Einlagen ist für Sparformen wie Tagesgeld oder Festgeld inakzeptabel. Aus diesem Grund sind die meisten Banken in Deutschland auch in einem der folgenden Sicherungssysteme zusammengeschlossen:
- Haftungsverbund der Sparkassen und Volksbanken
- Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken
- Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
- Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen
All diese Sicherungseinrichtungen erhöhen die gesetzliche Grundsicherung um ein Vielfaches.
Haftungsverbund der Sparkassen, Landesbanken und Girozentralen + Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken
Der Haftungsverbund der Sparkassen, Landesbanken und Girozentralen sowie der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken haften solidarisch in faktisch unbegrenzter Höhe für die Einlagen ihre Kunden.
Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Der Garantiefonds des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken sichert Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen und Sichteinlagen von Nichtbanken in unbegrenzter Höhe zu 100 Prozent. Unter die Sicherung fallen dabei auch Inhaberschuldverschreibungen von dem Verbund angeschlossenen Banken, die sich im Besitz von Kunden befinden.
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
Beim Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sind es 30 Prozent des Eigenkapitals der betroffenen Bank, mit denen pro Kunde gehaftet wird. Angesichts der Eigenkapitalausstattung der meisten Banken handelt es sich dabei um Beträge im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich.
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Alle von der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) zugelassenen Wertpapierhandelsunternehmen sind Zwangsmitglieder in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen. Hier beträgt die Haftungsgrenze allerdings wie bei der Grundsicherung zu 100 Prozent, maximal jedoch 50.000 Euro pro Kunde.
Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen
Das letzte Sicherungssystem in diesem Kreis stellt die Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen dar. Sie haftet mit bis zu 250.000 Euro für die Einlagen auf Tagesgeldkonten. Wer einen Bausparvertrag bei einer der Kassen zu laufen hat, dessen darauf getätigte Einlagen sind sogar in unbegrenzter Höhe abgesichert.
Sie sehen also, sowohl Tagesgeld als auch Festgeld sind absolut sicher, zumindest wenn Sie sich bei Ihrer Wahl für die richtige Bank entscheiden. Entsprechende Vergleiche finden Sie auf den folgenden Seiten:
Wie man aus einer Kombination von Tages- oder Festgeld und Aktienfonds eine Geldanlage mit Kapitalgarantie erstellt, zeigen wir Ihnen auf der folgenden Seite: