Bei einer Wandelanleihe wird dem Inhaber das Recht eingeräumt, die Anleihe innerhalb einer festgesetzten Wandlungsfrist in einem vorgegebenen Verhältnis in Aktien. Mit Umtausch der Anleihen in Aktienanteile erlischt natürlich auch das Recht des ehemaligen Inhabers der Anleihe auf Zinszahlungen sowie Rückzahlung der Anleihe.
Nimmt der Inhaber einer Wandelanleihe die Möglichkeit zum Umtausch in Aktien nicht wahr, so läuft die Anleihe ganz normal weiter und wird am Ende der Laufzeit zum Nennwert vom Emittenten zurückgezahlt.
Interessant ist die Tatsache, dass der Emittent einer Wandelanleihe nicht gleichzeitig das Unternehmen sein muss, in dessen Aktien die Anleihe umgetauscht werden kann.
So legen Banken des Öfteren eigene Anleihen auf, die dann in Aktien bestimmter Unternehmen umgetauscht werden können. Diese Form von Wandelanleihen nennt man dann Umtauschanleihen, da ja keine sinngemäße Wandlung von einem Wertpapier eines Unternehmens in ein anderes Wertpapier desselben Unternehmens, sondern ein Umtausch von Anleihen eines Emittenten in Aktien eines anderen Unternehmens erfolgt.
Neben privaten Unternehmen kann natürlich auch ein Staat eine Wandelanleihe begeben, etwa wenn er sich als Aktionär von einem Unternehmen verabschieden will, dies aber nicht durch die Emission von Aktien tun möchte.
Die gesetzlichen Regelungen für die Begebung einer Wandelanleihe in Deutschland werden in §221 des deutschen Aktiengesetztes geregelt.
Eine Übersicht günstiger Broker und Direktbanken, bei denen Sie ein Depot zum Kauf und Verkauf unter anderem auch von Optionsanleihen eröffnen können, finden Sie hier:
Wenn Sie sich nicht im Detail mit der Wahl der für Sie am besten geeigneten Investments befassen wollen, können Sie das auch Spezialisten überlassen. Fordern Sie dazu einfach Ihren kostenlosen und unverbindlichen Investmentvergleich an, der ganz auf Ihre Anlageziele und finanziellen Möglichkeiten zugeschnitten ist: