Die EU wird eine neue Bankanleihe einführen. Der Gedanke hinter der Anleihe: In Zukunft sollen bei Bankenpleiten nicht mehr die Steuerzahler als Retter einspringen. So weit, so sinnvoll. Die Konzeption der neuen Anleihe lässt jedoch Zweifel, ob sich die Situation für Steuerzahler mit der Einführung tatsächlich bessert. Experten halten sie im besten Fall für überflüssig, im schlimmsten Fall für schädlich.
Anleihe nach französischem Vorbild
Bereits seit 2015 gilt in der Euro-Zone, dass die Gläubiger einer Bank bei einer Pleite einen Teil der Verluste tragen. Unklar blieb jedoch, welche Gläubiger genau zur Kassen gebeten werden. Darum haben EU-Kommission, Europaparlament und Finanzministerrat am 25.10.2017 beschlossen, eine neue Klasse von Anleihen einzuführen.[1]
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Die Anleihen werden den Namen „nicht-bevorrechtigte, vorrangige Schuldtitel“ tragen. Im Falle einer Insolvenz sind sie zwischen T2-Nachranganleihen und Senior-Anleihen angesiedelt. Es würden demnach erst Gläubiger mit T2-Anleihen zur Schuldbegleichung herangezogen, dann Gläubiger mit den neuen Bankanleihen und schließlich Gläubiger mit Senior-Anleihen.
Die „nicht-bevorrechtigten, vorrangigen Schuldtitel“ sind nach französischem Vorbild gestaltet. In Frankreich hat die Finanzmarktaufsicht in Reaktion auf die Finanzkrise „Senior Non-Preferred Bonds“ eingeführt. Auch durch sie sollen im Krisenfall Steuerzahler entlastet werden.
EU-Kommission mit falschen Annahmen
Ob die Rechnung der EU-Kommission aufgeht, wird von Experten jedoch bezweifelt. Die Kommission geht davon aus, das Ausfallrisiko hänge von der Zusammensetzung der Verbindlichkeiten einer Bank ab. Kapitalmarktvertreten sehen das anders. Laut ihnen wird das Ausfallrisiko durch das Risiko der Aktiva einer Bank, die Eigenmittel und die Höhe der Verbindlichkeiten bestimmt.[2]
Stefan Best, der an der Wiesbaden Business School lehrt, befürchtet, die neue Anleihenklasse könnte mehr schaden als nutzen. Sie mache die Regeln lediglich komplizierter, verhindere im Ernstfall jedoch nicht, dass die Gläubiger den Steuerzahlern den schwarzen Peter zuschieben. Banken sollen die MREL-Vorgaben stattdessen durch Eigenmittel erfüllen.
Hintergrund: MREL steht für Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities. Die Vorgabe soll dafür sorgen, „dass Banken ein ausreichendes Maß an Eigenmitteln und wandelbarem Fremdkapital für den Abwicklungsfall vorhalten.“[3]
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Weiterführende Links
[1] Handelsblatt – EU führt eine neue Klasse von Bank-Anleihen ein
[2] Finanz-Szene.de – Warum die neuen Bankanleihen keinen Sinn machen
[3] Banking Hub – MREL stellt die Kapitalsituation von Banken auf eine erneute Probe