Geschlossene Fonds sind eine sinnvolle Ergänzung des individuellen Anlageportfolios. Allerdings nur dann, wenn Investoren dabei auch einige Regeln beachten – sonst kann die vermeintlich attraktive Anlage schnell enttäuschende Ergebnisse mit sich bringen.[Weiter lesen]
Bis Ende 2008 erworbenes Genussrechtkapital nach Ablauf der Spekulationsfrist auch nach 2009 steuerfrei
Einige geschlossene Immobilienfonds sind auf der Basis von Genussrechtskapital konzipiert und versprechen ihren Anlegern steuerfreie Gewinne, wenn die Fondsanteile bis Ende 2008 erworben und erst nach Ablauf der zwölfmonatigen Spekulationsfrist veräußert werden.[Weiter lesen]
Entwicklungen am Zweitmarkt geschlossener Fonds
Geschlossene Fonds hatten lange Zeit einen entscheidenden Nachteil: wollte oder musste ein Anleger seine Beteiligung vor Ende der regulären Laufzeit verkaufen, etwa wegen finanzieller Probleme oder einer Scheidung, so konnte er sich nur auf die Kulanz des Initiators verlassen. [Weiter lesen]