Eine neue Aktionärsrechtrichtlinie soll Aktionäre stärken und dazu beitragen, die Kommunikation zwischen Unternehmen und Aktionären zu verbessern. Der überarbeitete Entwurf der Aktionärsrechtrichtlinie ist am 20. Mai 2017 erschienen. Nun hat sich unter anderem der Deutsche Fondsverband BVI dazu geäußert und Vorschläge gemacht, an welchen Stellen sich die Richtlinie verbessern lässt.
Kommunikation verbessern, Anreize für langfristige Investitionen schaffen
Die neue Aktionärsrechtrichtlinie will vor allem Folgendes bewirken:
- Die Kommunikation zwischen Aktionären und Emittenten verbessern
- Anreize für langfristige Investitionen schaffen
- Das Mitspracherecht der Aktionäre stärken
Unternehmen sollen künftig unter anderem den Namen und die Kontaktdaten ihrer Aktionäre erhalten, um leichter mit ihnen in Kontakt treten zu können. Die Aktionäre sollen außerdem besser darüber informiert werden, wie sie ihre Rechte ausüben können und von den depotführenden Stellen in der Ausübung ihrer Aktionärsrechte unterstützt werden.
Asset Manager sollen zudem transparenter werden und eine Politik zum Aktionärsengagement aufstellen. Darüber hinaus soll die Vergütungspolitik künftig alle vier Jahre der Zustimmung der Aktionäre bedürfen und Geschäfte mit nahestehenden Personen mit den Aktionären abgestimmt werden.[1]
BVI begrüßt Entwurf zur Aktionärsrechtrichtlinie
In einer Stellungnahme vom 9. Mai 2018 begrüßt der BVI die Vorschläge, die in der Aktionärsrechtrichtlinie gemacht werden. Der Fondsverband sieht im Engagement der Aktionäre einen Grundpfeiler einer nachhaltigen Geldwirtschaft und sieht es in seinem Interesse, dass die Kommunikation zwischen Aktionären und Unternehmen verbessert wird.[2]
Der BVI macht lediglich kleinere Anmerkungen zum Entwurf. So stellt er heraus, dass es von äußerster Wichtigkeit ist, dass Aktionäre eine Bestätigung dafür erhalten, ihre Stimme abgegeben zu haben und dass diese Stimme auch zählt. Eine einfache Quittung des Stimmeneingangs reiche nicht aus.
Vor allem, wenn Aktionär und Unternehmen nicht im selben Land sitzen, kommen Informationen über Firmenveranstaltungen oft zu spät beim Aktionär an. Eine entsprechende Deadline müsse dies berücksichtigen.
Im Entwurf zur Aktionärsrechtrichtlinie heißt es außerdem, dass Aktionäre nicht später als 15 Tage nach der Hauptversammlung über die Aufzeichnungen und Berechnungen der Stimmen informiert werde sollen. Der BVI setzt sich für eine kürzere Frist ein. Die kann gerade bei Annullierungen wichtig sein.
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