Vergangene Woche brach der Aktienkurs der DWS – der Vermögensverwaltung der Deutschen Bank – deutlich ein. Vorangegangen waren Vorwürfe der ehemaligen Chefin der Abteilung Nachhaltigkeit, die nachhaltigen Anlagen im Jahresbericht 2020 seien überhöht ausgewiesen worden. Die DWS wies die Vorwürfe kurz darauf als unbegründet zurück. Wer am Ende Recht behält, wird sich zeigen. Der Fall verweist jedoch auf ein altes Problem: Anleger wissen viel zu selten, wie sie nachhaltige Anlagen erkennen. Das ist kein Wunder, denn es gibt keine klaren Leitlinien dafür.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Der DWS wird vorgeworfen, im Jahresbericht 2020 nachhaltige Anlagen überhöht ausgewiesen zu haben – auch die US-Aufsichtsbehörde SEC ermittelt
- Es gibt in der EU und in Deutschland nach wie vor keine klaren Leitlinien für nachhaltige Investments
- Für mehr Klarheit könnten die „BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen“ und die EU-Klimataxonomie sorgen
Anleger wünschen sich klare Kriterien für nachhaltiges Investieren
Umfragen etwa des Bundesverbands deutscher Banken e.V. (BdB) machen regelmäßig deutlich, dass Anleger großes Interesse daran haben, nachhaltig zu investieren, es aber oft an Informationen mangelt. Anders ausgedrückt, sie wissen oft nicht, was unter einer nachhaltigen Anlage zu verstehen ist und wünschen sich auch klare Kriterien. Der Fall der DWS bestätigt nun einmal mehr, wie wichtig solche Kriterien sind, um das Vertrauen in nachhaltige Geldanlagen nicht zu schädigen.
Breits Anfang des Jahres zeigte das Analyseunternehmen Morningstar, wie weit die Versprechen von großen Vermögensverwaltern wie BlackRock und Vanguard in Sachen Nachhaltigkeit oft von der Wirklichkeit abweichen. Übrigens schnitt auch die DWS dort nicht besonders gut ab. Klare Vorgaben werden also nicht nur von den Anlegern gewünscht, sie sind auch nötig, um Greenwashing zu verhindern. Doch was tut sich auf diesem Gebiet?
Initiativen auf Bundes- und EU-Ebene
Verbindliche Leitlinien fehlen nach wie vor. In Deutschland legte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Anfang August 2021 immerhin den „Entwurf einer BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen“ vor.[1] Dieser enthält „Vorgaben an die Ausgestaltung von Anlagebedingungen inländischer Publikumsinvestmentvermögen, die im Namen einen Nachhaltigkeitsbezug (z.B. „ESG“; „nachhaltig/sustainable“ oder „grün/green“) aufweisen oder als explizit nachhaltig vertrieben werden“. Bis Anfang September kann zum Entwurf Stellung genommen werden.
Die Europäische Kommission hat im April zudem eine Verordnung zur EU-Klimataxonomie vorgelegt. Dabei handelt es sich um ein Paket von Maßnahmen, „das dazu beitragen soll, in der Europäischen Union mehr Geld in nachhaltige Tätigkeiten zu lenken. Anleger werden in die Lage versetzt, ihre Investitionen verlässlich und ohne „Greenwashing“ auf nachhaltigere Technologien und Unternehmen umzustellen“.[2]
Nun kommt es darauf an, die Maßnahmen zügig umzusetzen und dafür zu sorgen, dass Leitlinien nicht zu sehr verwaschen werden. Anlegern muss klar sein, ob ihre Investition hohen, mittleren oder niedrigen Anforderungen an Nachhaltigkeit entspricht. Andersfalls droht Schaden für die Branche.
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