Worauf müssen Fondsanleger achten, wenn der Brexit kommt? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Deutsche Fondsverband BVI[1] in seinem aktuellen Beitrag im Bereich Finanzwissen. Sie betrifft sowohl Alt- als auch Neuanleger. Für britische Fonds, die in Deutschland zugelassen sind, hätte der Austritt Großbritanniens aus der EU ebenso rechtliche Folgen wie für europäische Fonds, die in Großbritannien zugelassen sind.
Wie wird der Brexit vollzogen?
Wichtig dabei ist, dass Großbritannien den Austritt aus der EU bisher nicht offiziell beantragt hat. Das muss auf schriftlichem Weg passieren und vorher vom Parlament so beschlossen werden. Nachdem David Cameron seinen Rücktritt erklärt hatte, sah es so aus, als würde sich die Einleitung des Verfahrens bis Oktober hinziehen. Erst sein Nachfolger sollte diese Aufgabe angehen. Da am Mittwoch aber Theresa May das Amt des Premiers vorzeitig von ihm übernommen hat – alle anderen Konkurrenten waren abgesprungen –, könnte der Prozess nun Fahrt aufnehmen.
Auch nachdem der Austritt aus der EU offiziell erklärt sein wird, wird sich vorerst wenig ändern. Die Austrittverhandlungen werden über zwei Jahre laufen – in diesem Zeitraum gelten weiterhin die alten Regeln.
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Was ändert sich für britische Fonds, die in Deutschland zugelassen sind?
Vorweg: Von den rund 10.700 Fonds aus der EU, die in Deutschland zugelassen sind, stammen lediglich 212 aus Großbritannien – eine überschaubare Anzahl. Wer bereits in einen britischen Fonds investiert hat, muss vorerst nicht mit Änderungen rechnen. Auch für Kunden, die neu in einen britischen Fonds anlegen, ändern sich die Bedingungen nichts, bis die Austrittsverhandlungen beendet werden – also für mindestens 2 Jahre nach der offiziellen Austrittserklärung.
Wie es danach weitergeht, hängt vom Ausgang der Verhandlungen ab. Bliebe Großbritannien ein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums – zu dem beispielsweise auch Norwegen und Island zählen –, würde es zu keinen Änderungen kommen. Anders sähe es aus, würde Großbritannien ein Status als „Drittstaat“ eingeräumt, wie ihn die USA und die Schweiz haben. Dann müssten die Fonds ein Anzeigeverfahren bei der BaFin durchlaufen.
Übrigens: Auch steuerlich ändert sich nichts.
Was ändert sich für deutsche Fonds, die in Großbritannien zugelassen sind?
Hier gilt dasselbe wie für die britischen Fonds, die in Deutschland zugelassen sind. Ob es zu Änderungen kommt, hängt vom Ausgang der Verhandlungen ab. Bliebe Großbritannien Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums, würde sich nichts ändern. Andernfalls wäre Großbritannien nicht verpflichtet, EU-Fonds zuzulassen. Die britische Aufsichtsbehörde würde darüber entscheiden.
Sollte es in den zwei Jahren der Austrittsverhandlungen zu keiner Einigung kommen, kann die Frist auch verlängert werden.
[1] Deutscher Fondsverband BVI – Hat ein Brexit Folgen für Fondsanleger?