Die britische Finanzaufsicht FCA denkt über strengere Regeln für den CFD-Handel nach. Die Ankündigung hat zu Kurseinbrüchen bei mehreren CFD-Brokern – darunter CMC Markets und die IG Group – geführt, berichtet das Handelsblatt.[1] Kritik an CFDs gab es auch von der Deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. In Belgien wurden sie in diesem Jahr verboten. Update 12.12.2016: BaFin verbietet CFDs mit Nachschusspflicht!
Kursverluste bis zu 40 Prozent
Die FCA will CFD-Broker künftig dazu verpflichten, die Risiken, die mit dem Handel der Contracts of Difference einhergehen, ausführlicher darzulegen. Außerdem sollen Kunden engere Grenzen gesetzt werden: Sie dürften dann nicht mehr beliebig große Volumen handeln. Eine Folge davon wäre, so vermuten Analysten der Investmentbank Liberum, dass seltener mit CFDs gehandelt würde als bisher und die CFD-Broker weniger daran verdienten.
Wenig überraschend rutschten darum die Aktien-Kurse vieler CFD-Broker ab. Die Aktien von CMC Markets und der IG Group verloren rund ein Drittel, die Aktien von Plus500 40 Prozent.
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Hebelprodukte mit hohen Risiken
CFDs – zu Deutsch Differenzkontrakte – sind Derivate, also abgeleitete Finanzprodukte. Abgeleitet deshalb, weil sie von der Entwicklung eines Basiswertes, z.B. einer Aktie, abhängen. Wer mit CFDs handelt, kann sowohl auf steigende als auf fallende Kurse des Basiswertes setzen. Aufgrund des Hebels kann dies mit geringem Einsatz getan werden. Schließt man beispielsweise einen CFD mit einem Hebel von 1 zu 20 auf eine Aktie ab, deren Kurs bei 100 Euro liegt, müssen nur 5 Euro als Sicherheitsleistung hinterlegt werden. Steigt die Aktie um fünf Punkte, macht man einen Gewinn von 5 Euro – erhält also das Doppelte seines Einsatzes. Der Hebel von 1 zu 20 gilt jedoch auch, sollte der Kurs der Aktie sinken, weshalb man das Doppelte oder noch mehr seines Einsatzes verlieren kann.
Kritik der BaFin, Verbot in Belgien
Erst im September äußerte Elisabeth Roegele, die Leiterin der Wertpapieraufsicht der BaFin, in einem Interview für die Welt am Sonntag Kritik an CFDs. So sagte sie: „Anleger verlieren mit dieser Art von Wetten auf minimale Preisveränderungen bei Aktien, Währungen und Rohstoffen in den allermeisten Fällen.“ Und weiter: „Bei genau solchen Angeboten sehen wir unsere Aufgabe, Verbraucher zu schützen.“ Ein Verbot von CFDs schloss sie nicht aus. Solche Eingriffe müssten jedoch sorgfältig geprüft werden.[2]
In Belgien ist es dagegen schon zu einem Verbot gekommen. Seit dem 18. August 2016 dürfen dort keine CFDs und keine Fremdwährungen mehr over the counter gehandelt werden. Das Verbot gilt auch für Broker, die von der belgischen Finanzaufsicht FSMA reguliert werden. Bereits zuvor war Werbung für CFDs untersagt worden.
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Schutz der Anleger?
Einige Stimmen aus der Finanzwelt bezweifeln, dass es bei dem belgischen Verbot alleine um den Schutz der Anleger und das hohe Risiko geht. Angeführt wird zum einen, dass nicht nur die Möglichkeit hoher Verluste besteht, sondern auch die Chance auf hohe Gewinne. Zum anderen wird argumentiert, dass in Belgien eine Steuer beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren wie Aktien fällig wird, jedoch nicht, wenn ein CFD (z.B. auf eine Aktie) abgeschlossen wird. Dem Staat entgehen mit CFDs also Steuereinnahmen.[3]
BaFin verbietet CFDs mit Nachschusspflicht
Die BaFin hat entschieden, den Handel mit CFDs einzuschränken. CFDs sind nach den Bonitätsanleihen das zweite Produkt, bei dem die BaFin eingreift. Allerdings soll der Handel nicht komplett verboten werden. Nach derzeitigem Stand sind nur CFDs mit Nachschusspflicht betroffen.
Wie oben beschrieben, hinterlegen Trader beim CFD-Handel lediglich eine verhältnismäßig geringe Sicherheitsleistung. Bewegen sich die Kurse anders als vom Trader erhofft, kann es jedoch zu Verlusten über das eingesetzte Kapital hinaus kommen. Bei vielen CFD-Brokern gibt es darum eine Nachschusspflicht: Der Kunde muss weiteres Kapital als Sicherheitsleistung auf dem Konto hinterlegen. Theoretisch ist das Verlustrisiko unbegrenzt. Manche Broker stellen eine offene Position jedoch automatisch glatt, sobald das hinterlegte Kapital nicht mehr ausreicht, und verzichten auf eine Nachschusspflicht.
Die BaFin begründet ihren Schritt mit dem unkalkulierbaren Verlustrisiko bei CFDs mit Nachschusspflicht. Bis zum 20. Januar können CFD-Broker zum Verbot Stellung beziehen.[4]
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[1] Handelsblatt – Kurse der Derivatebroker brechen ein
[2] Welt – BaFin will intransparente Anlageprodukte verbieten
[3] Finanzmarktwelt – Verbot von CFDs und Forex in Belgien? Staatliche Heuchelei?