Wie die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) in ihrer heutigen Meldung mitteilt, sieht sie nach ihrer neunmonatigen Überwachungsphase davon ab, den Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen an Privatkunden zu verbieten.
Innerhalb der Überwachungsphase, die bis Ende September 2017 andauerte, hat die BaFin festgestellt, dass die von Deutscher Kreditwirtschaft (DK) und Deutschem Derivate Verband (DDV) auferlegte Selbstverpflichtung weitgehend eingehalten wird mit dem Ergebnis, dass Privatanleger in ausreichendem Maße geschützt werden.
Was beinhaltet die Selbstverpflichtung?
Die Selbstverpflichtung, deren Inhalt interessierte Leser hier in vollem Umfang nachlesen können, beinhaltet zehn Grundsätze, die zu mehr Transparenz und damit einem besseren Anlegerschutz bei Emission und Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen (bislang als Bonitätsanleihen bezeichnet) führen sollen.
Die Grundsätze in Kurzform:
- Es werden ausschließlich einfach strukturierte bonitätsabhängige Schuldverschreibungen zum Zwecke des Vertriebs an Privatkunden in Deutschland emittiert
- Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen werden ausschließlich mit festem Zins emittiert
- Zum Zeitpunkt der Emission werden die Anleihen an einem organisierten Markt notiert, was für den Emittenten umfangreiche gesetzliche Publizitätspflichten nach sich zieht
- Referenzschuldner werden nach sorgfältiger Prüfung ausgewählt
- Dem Kunden werden Produktinformationen zur Verfügung gestellt, die eine verständliche Beschreibung der Produktstruktur und eindeutige Risikohinweise enthalten
- Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen werden nur unter der Bezeichnung „bonitätsabhängige Schuldverschreibung“ vertrieben
- Der Anlass für die Emission darf NICHT die zum eigenen Vorteil erfolgende Verlagerung von Risiken aus Krediten sein, die von dem Emittenten oder mit ihm verbundenen Unternehmen gewährt werden
- Die Mindeststückelung beträgt 10.000 Euro
- Die Anleihen werden in der Anlageberatung NICHT an Kunden in den beiden geringsten Risikobereitschaftsstufen vertrieben
- Zum Schutz des Anlegers werden im Vertrieb bei der Anlageberatung im ersten Schritt Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers hinsichtlich der Produktstruktur bonitätsabhängiger Schuldverschreibungen besonders berücksichtigt. Im zweiten Schritt werden dem Anleger weitergehende produktspezifische Kenntnisse vermittelt
Was sind bonitätsabhängige Schuldverschreibungen?
Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen (Bonitätsanleihen) sind Anleihen, die es Anlegern ermöglichen, in die Kreditwürdigkeit (Bonität) von Schuldnern (Unternehmen oder Staaten als so genannter „Referenzschuldner“) zu investieren. Zinszahlungen und Rückzahlung der Anleihen zum Laufzeitende werden in Abhängigkeit von der Bonität des Referenzschuldners getätigt. Tritt beim Referenzschuldner kein sogenanntes Kreditereignis wie etwa eine Insolvenz, die Nichtzahlung essentieller Verbindlichkeiten, eine Restrukturierung von Verbindlichkeiten oder ähnliches ein, erhält der Anleger die vereinbarten Zinszahlungen und bei Fälligkeit den Nennwert der bonitätsabhängigen Schuldverschreibung ausgezahlt. Tritt hingegen ein Kreditereignis ein, kommt es zu einer vorzeitigen Rückzahlung der Bonitätsanleihe unter Entfall der laufenden Zinszahlung sowie zu einem Betrag, der deutlich unter dem Nennwert liegen kann.