Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Anleger vor der Plattform KapitalSwiss. Diese wird von der Orion Consulting Ltd., St. Vincent und Grenandinen, betrieben. Auf der Homepage beschreibt sich KapitalSwiss als „eine Gesellschaft für soziales Trading und Investieren, die es ihren Nutzern ermöglicht, die Finanzhandelsaktivitäten anderer Nutzer zu beobachten, sie zu kopieren und ihre eigenen Geschäfte zu tätigen.“ Eine Erlaubnis der BaFin gemäß § 32 Kreditwesengesetz besitzt die Plattform jedoch nicht.
Unerlaubte Geschäfte mit CFDs und Forex
Die Homepage von KapitalSwiss macht einen professionellen Eindruck. Alle Texte wurden auch ins Deutsche übersetzt. Es gibt eine Risikowarnung, die auf die Gefahren des CFD- und Forex-Handels hinweist. Als Handelsplattform wird der bekannte MetaTrader 4 genutzt.
Im Firmenprofil schreibt KapitalSwiss außerdem: „Bei Kapitalswiss.com sind wir darauf bedacht, unsere Kunden verantwortungsvoll mit den neuesten Innovationen in Forex-Tools und Ressourcen zu versorgen, um Ihnen beim Trade zu helfen.“ All das macht den Eindruck, als handele es sich um eine reguläre Plattform für den Forex- und CFD-Handel. Doch Anleger sollten darauf nicht hereinfallen. Ohne die Erlaubnis der BaFin zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland, handelt es sich um unerlaubte Geschäfte.[1]
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BaFin warnte 2019 bereits 25 vor Unternehmen ohne Lizenz
KapitalSwiss ist 2019 nicht das erste Unternehmen, das Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet, ohne von der BaFin lizensiert zu sein. Insgesamt gab es in den ersten vier Monaten 25 solche Fälle. Das sind sechs Fälle pro Monat. Im gesamten Jahr 2018 waren es 87 Fälle, im Schnitt also 7,25 Fälle pro Monat.[2]
2019 warne die BaFin auch vor diesen Unternehmen:
- 69 Brokers
- Bitcoin Evolution
- Bitcoin Revolution
- Bitcoin Trade Robot
- Cannabis Wealth
- Capital Invest Management
- CCFDbank
- Credit Union EEIG
- Crypto Code
- Digitroniq
- Euro Wealth OÜ
- Finmaü
- Gestion Cheptel
- IK Partners Ltd.
- Infinity App Club
- Johnson Capital PTE Ltd.
- Moneeda AG
- Morris Processiong Ltd.
- Real Auto Trade
- Sky Hub Ltd.
- The Cannabis Trader
- The Stock Master
- Top Algo Trade
- Trustfund
Keine CFDs mit Nachschusspflicht mehr
Der Handel mit Forex und CFD ist inzwischen stark reguliert. In Deutschland hat die BaFin 2017 eine Verfügung erlassen, die den Handel von CFDs mit Nachschusspflicht verbietet. 2018 beschränkte die European Securities and Markets Authority (ESMA) unter anderem den maximalen Hebel beim CFD- und Forex-Handel auf 30:1. Die Vorschriften galten zunächst für drei Monate und wurden von der ESMA zuletzt im April 2019 verlängert.[3]
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Weiterführende Links
[1] BaFin – Pressemeldung vom 30.04.2019
[2] Fonds professionell – Aufsicht warnt vor windigem CFD-Anbieter
[3] ESMA – Pressemeldung vom 30.04.2019 (englisch)