Festverzinsliche Wertpapiere funktionieren ähnlich wie Sparkonten: Die Anleger vertrauen einem Institut ihr Geld an, das sie nach einem festgelegten Zeitraum inklusive Zinsen zurückbekommen. Auf dem Markt findet man sie beispielsweise als Anleihen, Obligationen, Bonds oder Rentenpapiere. Wie andere Wertpapiere auch können sie gekauft und verkauft werden, wechseln also während ihrer Laufzeit häufig den Besitzer. Durch den Kauf erhält der Käufer auch Anspruch auf die Zinsen, die anfallen, solange sich das Papier in seinem Besitz befindet.
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Wie werden die Stückzinsen berechnet?
Die Abrechnung der Zinsen erfolgt auf den Tag genau. Für die Erfüllung eines Wertpapiergeschäftes dieser Art werden üblicherweise zwei Börsentage benötigt. Der Verkäufer hat Anspruch auf Zinsen bis einen Tag vor der Erfüllung. Diese werden auch Stückzinsen genannt. Der Käufer kann ab dem Tag der Erfüllung Anspruch erheben. Wird das festverzinsliche Wertpapier also am Mittwoch gekauft, muss das Geschäft bis Freitag abgewickelt sein und dem Verkäufer stehen die Zinsen bis Donnerstag zu. Wird das festverzinsliche Wertpapier am Freitag gekauft, muss das Geschäft bis Dienstag abgewickelt sein, da Samstag und Sonntag keine Börsentage sind, und dem Verkäufer stehen die Zinsen bis Montag zu.
Die genaue Formel für die Berechnung der Stückzinsen lautet:
Stückzinsen = (Nennwert x nomineller Zinssatz x Zinstage) / (365 x 100)
Dazu ein Beispiel: Ein Anleger kauft eine Anleihe, die mit 3 Prozent verzinst wird. Der Nennwert beträgt 1000 Euro. Der Tag des Kaufes ist der 7. Juni 2016, abgewickelt ist das Geschäft am 9. Juni. Es besteht ein Anspruch des Verkäufers auf die Zinsen bis zum 8. Juni. Außerdem ist der Termin, an dem die jährlichen Zinsen anfallen – der jährliche Zinstermin –, der 25. Januar. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
Stückzinsen = (1000 x 3,0 x 136) / (366 x 100) = 11,15 Euro
Die 136 Tage ergeben sich aus 7 Tagen im Januar (der 25. Januar wird mitgerechnet), 29 Tagen im Februar (Schaltjahr), 31 Tagen im März, 30 Tagen im April, 31 Tagen im Mai und 8 Tagen im Juni. Durch 366 x 100 statt durch 365 x 100 wird ebenfalls geteilt, weil 2016 ein Schaltjahr ist. Der Verkäufer hat also Anspruch auf 11,15 Euro Stückzinsen.
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Quellen:
- www.springerprofessional.de
- Zinsanlagen, Anleihen, Sparbriefe & Co., Thomas Luther, Stiftung Warentest, Berlin 2005