- Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie wird derzeit in Form eines Zuschusses von jährlich bis zu 45,06 Euro auf Einzahlungen in einen Bausparvertrag von bis zu 512 Euro gezahlt und beträgt somit rund 8,8% pro Jahr. Wer mehr als 512 Euro einzahlt, bekommt ebenfalls 45,06 Euro. Nur wer weniger als 512 Euro jährlich einzahlt, verschenkt einen Teil der staatlichen Förderung. Die Bemessungsgrenzen sind dabei relativ großzügig ausgelegt. Sie beträgt derzeit 25.600 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Alleinstehenden und 51.200 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Verheirateten. Wohnungsbauprämie bekommen alle Sparer innerhalb der Bemessungsgrenze ab einem Alter von nur 16 Jahren und in diesem Fall sogar vollkommen unabhängig vom Einkommen im Elternhaus. - Arbeitnehmersparzulage
Die Zahlung der Arbeitnehmersparzulage im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen ist die zweite Form, mit der Einzahlungen in einen Bausparvertrag gefördert werden. In diesem Fall bekommen Sie vom Staat auf Einzahlungen von bis zu 470 Euro im Jahr eine Arbeitnehmersparzulage von 9% oder 42,30 Euro. Auch hier gilt: wer mehr einzahlt, bekommt ebenfalls die maximal Förderung und wer weniger einzahlt, verschenkt einen Teil der Zulage. Im Unterschied zur Wohnungsbauprämie gelten bei der Arbeitnehmersparzulage andere Bemessungsgrenzen wie folgt: 17.900 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Alleinstehenden und 35.800 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Verheirateten.