Wer eine Geldanlage sucht, die hohe Renditen und steuerliche Vorteile bietet, ist mit einem Genussschein gut beraten. Mit dem Kauf eines Genussscheines verbrieft sich der Anleger das Recht, am Erfolg eines bestimmten Unternehmens teilzuhaben. Vom Aufbau und der Funktionsweise her sind Genussscheine dabei eine Mischung aus Aktien und Anleihen. Inwieweit das Papier dabei in Richtung Aktie bzw. Anleihe tendiert, hängt von den genauen Emissionsbedingungen ab, weshalb der Anleger diese vor dem Kauf unbedingt durchlesen sollte.
Fast alle Genussscheine bieten dabei eine feste jährliche Verzinsung und sind daher vergleichbar mit einer Anleihe. Ob diese Zinsen allerdings gezahlt werden, hängt vom Gewinn des Unternehmens ab. Wird in einem Geschäftsjahr kein positives Bilanzergebnis erwirtschaftet, erfolgt auch keine Zinszahlung.
Dafür sind aber fast alle Genussscheine mit einem Nachzahlungsanspruch ausgestattet, d.h. wenn das Unternehmen in den nachfolgenden Geschäftsjahren wieder positive Bilanzergebnisse erzielt, werden die ausgefallenen Zinszahlungen nachgeholt. Läuft der Genussschein allerdings aus, bevor das Unternehmen wieder Gewinne schreibt, wird nichts nachgezahlt, denn dieser Anspruch besteht nur bis zum Ende seiner Laufzeit.
Fast alle Genussscheine werden von Banken herausgegeben, sind also hinsichtlich der Zinszahlungen sehr sicher. Trotzdem sollte man als Anleger auch hier nur auf Genüsse von Unternehmen mit guter Bonität setzen. Das gegenüber einer Anleihe leicht erhöhte Risiko von Genussscheinen wird im Gegenzug mit einem Renditevorteil von 1 bis 1,5% belohnt.
Steuerlich gesehen sind Genussscheine sehr interessant, denn die Zinsen werden bei ihnen in den Kurs eingerechnet. Durch diese Methode steigt der Kurs eines Genussscheines während einer Zinsperiode und sinkt am Tag der Zinsausschüttung um die ausgezahlten Stückzinsen.
Wer clever ist, kauft deshalb einen Genussschein unmittelbar nach der Zinsausschüttung und verkauft ihn knapp zwei Jahre später kurz vor dem Termin der dann anstehenden Zinsausschüttung. Die dadurch erzielten Kursgewinne sind nach dem derzeit geltenden Recht steuerfrei, da sie außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erzielt wurden. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 wird sich dies zwar ändern, allerdings werden Papiere, die sich vor dem 1. Januar 2009 in den Depots der Anleger befinden, Bestandsschutz haben und auch dann noch von dieser Steuerfreiheit profitieren können.
Als Beimischung und zur Diversifikation eines Portfolios sind Genussscheine also ein sehr empfehlenswertes Mittel, solange bei ihrer Auswahl auf die Bonität des herausgebenden Unternehmens geachtet wird.
Erwerben können Sie Genussscheine über jedes normale Wertpapierdepot zu denselben Odergebühren, die dort jeweils für den Kauf von Aktien oder Fonds gelten.
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