Bausparvertrag – Noch in diesem Jahr abschließen lohnt sich
Zum 1.1.2009 tritt nicht nur die neue Abgeltungssteuer in Kraft, sondern es gibt auch einige Änderungen bei neuen Bausparverträgen.
Die wichtigste Änderung ist, dass die freie Verwendung der Wohnungsbauprämie nach 7 Jahren entfällt. So war ein Bausparvertrag auch für Menschen interessant, die gar kein Interesse an dem Kauf eines Hauses bzw. einer Wohnung hatten. In der Kombination der Standardzinsen mit der Wohnungsbauprämie ließen sich gute Renditen von bis zu 8,8 Prozent ohne Risiko erzielen.
Die Wohnungsbauprämie kann jeder ab 16 Jahren beantragen, welcher ein Minimum von 50 Euro pro Jahr in einen Bausparvertrag einzahlt. Es gibt aber Grenzen der Förderung. So sind alle ausgeschlossen, deren Jahreseinkommen 25.600 Euro bei Singles oder 51.200 Euro bei Ehepaaren übersteigt. Hierbei sei darauf hingewiesen, dass es sich bei den Grenzen um das zu versteuernde Einkommen handelt. Dieses kann um einiges geringer liegen kann, als das Bruttoeinkommen.
Der Versicherungsblog beschreibt die Möglichkeiten der reinen Anlage in einen Bausparvertrag ohne die Absicht, wirklich etwas bauen oder renovieren zu wollen. Diese Möglichkeit hat man nur noch bis Ende des Jahres. Wer also schon länger mit der Idee eines Abschlusses eines Bausparvertrages geliebäugelt hat, sollte sich jetzt beeilen.
Das dürften nicht wenige sein, denn nach einer aktuellen Studie, liegt der Bausparvertrag auf Platz 2 der beliebtesten Anlageformen der Deutschen, gleich nach dem immer noch innig geliebten Sparbuch, welches in letzter Zeit aber kräftigen Gegenwind von renditestärkeren Sparformen wie Tagesgeld und Festgeld bekommen hat. Natürlich nutzen die Bausparkassen diesen Umstand, um das Jahresendgeschäft noch einmal kräftig anzukurbeln, was ja auch durchaus legitim ist.
Wer einen neuen Bausparvertrag nach dem 1. Januar 2009 abschließt, muss nach Ablauf der Bindefrist den Nachweis einer wohnwirtschaftlichen Verwendung erbringen, damit er die komplette Wohnungsbauprämie erhalten kann. Aktuell liegt diese bei 45,06 Euro für Singles und 90,11 Euro für Verheiratete pro Jahr. Unter dem Begriff wohnwirtschaftliche Verwendung versteckt sich aber nicht nur ein kompletter Hausbau, oder Wohnungskauf, er umschließt auch Renovierungen der Wohnung.
Der Finanz-Blog weist auf eine Ausnahme hin: alle Sparer unter 25 Jahren, können weiterhin das angesparte Geld zur freien Verwendung nutzen, selbst wenn Sie die volle Wohnungsprämie erhalten. Diese Maßnahme geht in dieselbe Stoßrichtung wie die Riesterprämie für Jugendliche, die Regierung möchte junge Menschen motivieren, schon früh vorzusorgen.
In einem vielleicht nicht ganz unabhängigen, aber trotzdem lesenswerten Artikel beschreibt der Produktmanager der BHW Bausparkasse die Änderungen, die im nächsten Jahr in Kraft treten.
Unabhängig von den Neuerungen sollte man beim Abschluss eines Bausparvertrages ganz genau die Konditionen vergleichen, denn oft liegen hierbei die reinen Direktbanken mit ihren Konditionen weit vorne. Es empfiehlt sich, von seiner Hausbank ein Angebot einzuholen und dieses dann mit anderen Bausparkassen zu vergleichen.
Um die Sache nicht zu einfach zu machen, haben die Bausparkassen auch diverse unterschiedliche Tarife. Diese unterscheiden sich hauptsächlich dadurch, was für ein Ziel angestrebt wird. Für einen Bausparer, der nur an der Rendite interessiert ist und den Bausparvertrag als sichere Geldanlage sieht, sind die evt. super günstigen Darlehenszinsen nach Ablauf des Vertrages völlig unerheblich. Vielmehr interessiert ihn die Rendite der Geldanlage.
Oft wird der Bausparvertrag in Kombination mit den Vermögenswirksamen Leistungen angepriesen. Jeder Arbeitnehmer sollte sich schlau machen, ob er laut Vertrag Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen (VL) hat. Wenn dies nicht aus dem Vertrag ersichtlich ist, kann man sich auch vertrauensvoll an den Betriebsrat wenden.