Der Abgang eines Machers – Der Prozess gegen Klaus Zumwinkel steht vor der Tür
Es war kein guter, kein glanzvoller Abschied, den Klaus Zumwinkel von seinem ehemaligen Posten als Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post hatte. Er ging als Verlierer vom Platz, und das auch noch als selbst Verschuldeter. Mit hinterzogenen Steuern in Millionenhöhe (alles Erträge seiner Geldanlage in Liechtenstein) war er im Zuge der Steueraffäre um das Fürstentum Liechtenstein ins Netz der Fahnder geraten – und wurde zum ersten und zugleich auch prominentesten derer, die sich nicht selbst zur Anzeige brachten, sondern das ganze Prozedere von Razzien und Vernehmungen über sich ergehen lassen mussten.
Morgen steht er nun an, der große Prozess um den ehemals großen Mann der Post AG. Klaus Zumwinkel muss um halb elf vor dem Landgericht Bochum erscheinen. Inzwischen hat der ehemalige Postchef ein Geständnis abgelegt und damit die Karten auf dem Tisch ausgebreitet. Einst war der Mann „Manager des Jahres“ gewesen und einer der wichtigsten Wirtschaftsbosse unseres Landes. Heute ist all dies Vergangenheit und morgen beginnt möglicherweise ein neues Kapitel im Leben des Herrn Zumwinkel.
Es wurde darüber gesprochen, dass der Prozess wohl eine einzige Farce sei, da das Urteil bereits feststehen würde. Dies wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft in Bochum vehement zurück gewiesen. Es sei im Vorfeld des Prozesses kein Urteil abgesprochen worden, hieß es da. Dennoch geistert genau diese Nachricht, dass Klaus Zumwinkel sowieso nicht ins Gefängnis gehen muss, durch die ganzen Gazetten und anderen Medien. Ob es vielleicht doch Absprachen gab, wird man so wahrscheinlich nicht erfahren. Aber es bleibt abzuwarten, wie der Prozess denn nun tatsächlich ausgeht. Wichtig wäre es, ein für alle Mal ein Exempel zu statuieren. Und endlich zu zeigen, dass das Hinterziehen von Steuern alles andere als ein Kavaliersdelikt ist.
Was noch interessant ist bei der ganzen Sache, und was die wenigsten wissen: Der Durchsuchungsbefehl für die Villa von Klaus Zumwinkel war um einen Tag zu spät unterzeichnet geworden. Dadurch wurde es möglich, dass die Steuerhinterziehung aus dem Jahre 2001 verjährt war und die 200.000 aus jenem Jahr gar nicht mehr in den gesamten Topf fließen konnten. Dennoch gab der Sprecher der Bochumer Staatsanwaltschaft, Bernd Bienioßek, inzwischen bekannt, dass das Gericht bei der Findung des Strafmaßes durchaus auch die bereits verjährten und auch zuvor eingestellten Fälle von Steuerhinterziehung mit einbeziehen könne.
Zumwinkel droht nun im schlimmsten Falle zehn Jahre Haft – im besten Falle eine Strafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Das Bundeskabinett berät übrigens ausgerechnet am heutigen Tage die rechtlichen Regelungen für Absprachen bei Gerichtsverfahren. Der morgige Tag wird auf jeden Fall die Welt des Klaus Zumwinkel verändern. Kurz wird der Prozess wohl werden, schon in der nächsten Woche ist der Urteilsspruch geplant. Wie weit nun etwas an den Absprachen dran ist, dass Zumwinkel eine zweijährige Bewährungsstrafe und eine hohe Geldstrafe erhalten wird, werden wir dann wohl nächste Woche sehen.
Das Bochumer Landgericht steht nun jedoch im Licht der Öffentlichkeit und es besteht nur die Chance, ein Urteil zu fällen, das nicht abgesprochen wurde, sondern der Straftat des Herrn Zumwinkel wirklich angemessen ist. Ob es dies tun wird, steht jedoch auf einem anderen Blatt.