In ihrem „BaFin Journal“ vom November 2017 warnt die Aufsichtsbehörde vor dem Kauf von Aktien der Al Hamra Hotels + Resorts Ltd. (ISIN: AU000000AHH3). Diese werden derzeit nach BaFin-Angaben durch telefonische Werbeanrufe zum Kauf empfohlen.
Solche Aktionen per Telefon oder Spam-Mails haben lange Tradition, wie unsere Berichte aus dem Jahr 2007 zu Gulf United Energy, AlgoDyne Ethanol Energy Corp., Ammex Gold oder Talktech Telemedia zeigen.
Im aktuellen Fall der Al Hamra Hotels + Resorts Ltd. hat die BaFin Anhaltspunkte dafür, dass bei den telefonischen Verkaufsgesprächen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht bzw. bestehende Interessenkonflikte verschwiegen werden. Daher hat sie eine Untersuchung wegen des Verdachts auf Marktmanipulation eingeleitet und rät Anlegern, den Kauf von Aktien der Al Hamra Hotels + Resorts Ltd. genau zu überdenken bzw. sich vorher über andere Quellen zu informieren.
Interessenskonflikte bestehen bei solchen, per Kaltakquise angebotenen Werten fast immer. Sei es, dass die Verkäufer anhand der Stückzahl der abgeschlossenen Kaufaufträge vergütet werden, oder der Verkäufer sich im Vorfeld günstig mit Aktien der betreffenden Gesellschaft eingedeckt hat, die er nun mit Gewinn bei den so gewonnenen Aktionären ablädt.
Grundsätzlich ist auch unsere Empfehlung: Hände weg von Papieren, die Ihnen per Kaltakquise am Telefon oder per Spam-Mail empfohlen werden. Wer Aktien kaufen will, tut das am besten über ein eigenes Depot bei einem der zahlreichen Online-Broker an der Börse.