Zertifikatefonds und die Abgeltungssteuer
Der Tag der Einführung der Abgeltungssteuer rückt immer näher. Nachdem das Bundesfinanzministerium bereits im letzten Jahr Zertifikate, die nach dem 14. März 2007 erworben wurden, vom uneingeschränkten Bestandsschutz ausgenommen hat, könnte selbiger nun auch Zertifikatefonds kippen. Bislang war vorgesehen, dass Gewinne aus innerhalb dieser Fonds verkauften Zertifikaten steuerfrei vereinnahmt werden können, wenn sich die Fondsanteile vor dem 1. Januar 2009 im Depot des Anlegers befanden. Würden Anleger nun die innerhalb der Fonds realisierten Gewinne aus Zertifikaten versteuern müssen, wie es gerüchteweise zu hören ist, würde dies einen regelrechten Vertrauensbruch hinsichtlich der Aussagen des Bundesfinanzministeriums bedeuten.
Zwar soll die Regelung – so sie denn überhaupt eingeführt wird – nur für Zertifikate gelten, welche durch das Fondsmanagement ab dem 1. Januar 2009 erworben werden, jedoch würde eine solche Abgrenzung den Bestandsschutz dieser Fonds faktisch aufheben.
Laut einem Artikel der Fachzeitschrift Focus Money in Ausgabe 15/2008 wird durch Andreas Fink vom Branchenverband BVI zwar bekräftigt, dass „im Jahressteuergesetz 2008 explizit festgelegt wurde, dass mit Ausnahme von Luxemburger Spezialfonds alle normalen Publikumsfonds Bestandsschutz genießen“.
Wie viel jedoch in der Praxis von den Versprechen unserer Politiker übrig bleibt, sieht man am Beispiel der Zertifikate wunderbar, welche – wie der Leser auf nachlesen kann – bei Kauf nach dem 14. März 2007 nur noch bis zum 30.06.2009 verkauft und die dabei erzielten Gewinne außerhalb der Spekulationsfrist von zwölf Monaten steuerfrei vereinnahmt werden dürfen.
Schon diese Sonderregelung bedeutete seinerzeit die Benachteiligung einer Anlageklasse, die besonders bei Privatanlegern im Rahmen der eigenen Geldanlage großen Zuspruch gefunden hatte, und sorgt dafür, dass in den nächsten Wochen bei informierten Anlegern ein Run auf Zertifikate einsetzen sollte, damit diese – wie auch im Blog von fils.at beschrieben, bis zum 30. Juni 2009 außerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist veräußert werden können.
Insofern kann man also wirklich nur abwarten, ob bis zum 1. Januar 2009 nicht doch noch Sonderregelungen geschaffen werden, die einmal mehr in erster Linie dazu dienen werden, die Kassen unseres klammen Staates zu füllen.