Am 18. Juni hat die Europäische Kommission ihren Bericht zur Nachhaltigkeits-Taxonomie veröffentlicht. Seit Juli 2018 arbeitete eine Expertengruppe mit 35 Mitgliedern aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und dem Finanzsektor daran. Ziel des Klassifizierungssystems ist es, „weitere Anreize zu schaffen und Investitionen des privaten Sektors in eine nachhaltige Entwicklung zu lenken, indem sie die Anleger dafür sensibilisieren, in was sie investieren, und indem sie ihnen wichtige Instrumente an die Hand geben, um nachhaltig zu investieren“[1]. Was bringen die Vorschläge?
Nachhaltige Ausrichtung der Wirtschaft notwendig
Der Bericht der EU-Kommission umfasst rund 400 Seiten. Die Experten fragen sich darin, wie Unternehmen über ihren ökologischen Fußabdruck berichten sollen. Das Projekt ist Teil des EU-Aktionsplans zur nachhaltigen Finanzwirtschaft.
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Am Ende soll die Nachhaltigkeits-Taxonomie für rund 6.000 in der EU gelistete Unternehmen und Banken Vorgabe sein. Die Experten untersuchten Brachen wie Energie, Transport, Agrarwirtschaft, Industrie, Kommunikation und Immobilien. So wollen sie zu einer branchenübergreifenden Definition von Nachhaltigkeit gelangen. Nun erwarten die Experten zunächst Feedback zum Bericht.[2]
Vladis Dombrovskis, Vize-Präsident für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion bei der EU, kommentiert: „Der Klimanotfall lässt uns keine andere Wahl als unsere Wirtschaft zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu wandeln. Die neuen Richtlinien werden Unternehmen dabei unterstützen den Einfluss des Klimas auf die Unternehmen und den Einfluss ihres Unternehmens auf das Klima offenzulegen und somit Investoren die Möglichkeit geben fundiertere Investment-Entscheidungen zu treffen. Ich heiße die drei Berichte der Technischen Expertengruppe willkommen, die einen wichtigen Beitrag zur europäischen Rechtsfindung und globalen Debatte um grüne Finanzen leisten.“[3]
Fondsverband BVI fordert ESG-Reportingpflicht
Der Deutsche Fondsverband BVI findet gut, dass die Taxonomie Abstufungen vorsieht, so dass Unternehmen, die schrittweise klimafreundlicher werden wollen, in diesem Vorgehen motiviert werden. Bei der klimabezogenen Berichterstattung durch Portfoliounternehmen fordert der BVI hingegen mehr als die Experten: Der Verband möchte eine ESG-Reportingpflicht der Portfoliounternehmen mit detaillierten Informationen.
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Die Vorgaben für Asset Manager müssten zudem überarbeitet werden. Der BVI bemängelt: „Diese sollen nicht nur jede einzelne Geschäftsaktivität eines Portfoliounternehmens auf deren positiven Beitrag zu einer klimaneutralen Wirtschaft prüfen, sondern darüber hinaus per Due Diligence sicherstellen, dass diese Aktivitäten keine anderen Umweltschutzziele beeinträchtigen.“[4] Der Aufwand hierfür darf laut BVI nicht zu groß werden. Der BVI hält es zudem für erstrebenswert, dass die Taxonomie nur für Fonds gelten soll, die ein Öko-Siegel erhalten möchten.
Klare Vorgaben für Nachhaltigkeit dringend notwendig
Wie wichtig eine klare Definition von Nachhaltigkeit ist, zeigten jüngst mehrere Studien. So ergab eine Umfrage des Bankenverbands, dass Privatanleger in Deutschland noch kaum nachhaltig investiert sind. Ein Grund dafür ist, dass viele sich unter dem Begriff Nachhaltigkeit nichts vorstellen können.
Eine Studie des Kommunikationsberaters cometis AG beleuchtete zudem, dass Unternehmen bisher nur spärlich über ihre Nachhaltigkeit berichten. Oft seien die Berichte voller Worthülsen. Außerdem bestünde kaum Vergleichbarkeit.
Darum ist es gut, dass die EU-Kommission nun ihren Bericht zur Nachhaltigkeits-Taxonomie vorgelegt hat. Es bleibt zu wünschen, dass dieser eine rege Diskussion anstößt. So kann ein Klassifizierungssystem entstehen, dass gut für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ist.
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Weiterführende Links
[1] EU-Kommission – Pressemeldung
[2] FondsDiscount.de – EU-Kommission: Bericht zur Nachhaltigkeits-Taxonomie
[3] EU-Kommission – ausführliche Pressemeldung (englisch)