- „Möglichkeiten der Herbeiführung einer Besteuerung von nicht versteuerten Vermögenswerten, die von in Deutschland ansässigen Personen bei Finanzinstituten in der Schweiz angelegt sind;
- Sicherstellung einer Besteuerung mit Abgeltungscharakter der laufenden Kapitaleinkünfte aus Vermögenswerten, die von in Deutschland ansässigen Personen bei Finanzinstituten in der Schweiz angelegt sind, sowie von Übertragungen solcher Vermögenswerte insbesondere durch Erbschaft oder Schenkung (ähnlich der hierzulande geltenden Abgeltungssteuer);
- Marktzugang; gestützt auf die von den zuständigen Aufsichtsbehörden erarbeiteten Lösungsvorschläge Prüfung eines erweiterten Marktzugangs für Schweizer Banken in Deutschland;
- flankierende Arbeiten im Hinblick auf die Unterzeichnung des Revisionsprotokolls zum bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen, einschließlich Fragen zum Umgang mit dem Kauf von Bankdaten und eine umfassende Information der Schweiz darüber.“ (Quelle: Bundesfinanzministerium)
Steuerbetrug und Steuersünder – Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Schweiz?
Nach vielen – und zum Teil sehr heftigen – Diskussionen kam es Ende der vergangenen Woche zu einer wichtigen Einigung: Es wird eine gemeinsame Arbeitsgruppe gegründet, die bilaterale Finanzfragen und auch Steuerfragen klären soll.
Das bedeutet: Die Schweiz wird Deutschland zwar nicht Amtshilfe leisten, wenn Deutschland Daten-CDs mit den Daten von Steuersündern aufkauft – aber dabei Unterstützung leisten, wenn es um die normale Verfolgung von nicht in Deutschland versteuerten Geldern in der Schweiz geht.
Dabei soll eine Arbeitsgruppe um die beiden Staatsekretäre Dr. Hans Bernhard Beus und Dr. Michael Ambühl gebildet werden, die Lösungsmöglichkeiten entwickeln soll für eine Zusammenarbeit in den Bereichen bilaterale Finanzfragen und Steuerfragen.
Entstanden ist die Einigung über das Steuer-Abkommen bei einem Treffen des deutschen Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble und seinem Schweizer Amtskollegen, dem Bundesrat Dr. Hans Rudolf Merz.
Wie es in der heute veröffentlichten Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen heißt, sollen dabei besonders das Augenmerk gerichtet werden auf diese Themen: