Lehman-Anleger erhalten teilweise ihr Geld dank einer staatlichen Garantie zurück
Endlich werden Nägel mit Köpfen gemacht und die Anleger der Pleite gegangenen US-Investmentbank Lehman Brothers entschädigt. Der Staat übernimmt eine Garantie in Höhe von 6,7 Milliarden Euro, damit die betroffenen Sparer ihr Geld zurückerhalten. Leider gilt das Ganze nicht für alle Anleger. Die Entschädigungszahlungen gelten nur für die Sparbriefe und die „normalen“ Einlagen, die bei Lehman Brothers getätigt wurden. Die vielen anderen Sparer, welche ihr Geld in Zertifikate der Bank angelegt hatten, gehen jedoch auch weiterhin leer aus. Die von ihnen angekauften Papiere sind weiterhin wertlos – und werden es wohl auch bleiben.
Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) teilte inzwischen mit, dass es aufgrund einer Staatsgarantie im Rahmen der Einlagensicherung zu Entschädigungszahlungen für besagte Anleger kommen wird. Dabei sollen die Auszahlungen bis Ende dieses Monats bereits erfolgen. Wie hoch dabei die gesamte Entschädigung sein wird, teilte der BdB nicht mit. In Finanzkreisen kursiert jedoch eine Hausnummer von 6,5 Milliarden Euro. Dabei sollen jedoch nicht mehr als 285 Millionen Euro je Anleger ausgeschüttet werden.
Als erste Lösung war angedacht worden, die Kunden der Lehman Brothers aus dem Einlagensicherungsfonds zu entschädigen. Dieser wird auch vom Bundesverband deutscher Banken betrieben. Doch es hat sich inzwischen herausgestellt, dass der Inhalt des Fonds nicht für die Entschädigung der Lehman-Anleger ausreicht. Im Normalfall wären nun die privaten Geldinstitute in der Pflicht, weiteres Geld in den Einlagensicherungsfonds zu schießen, dazu sind sie jedoch – in ihrer momentan sowieso schon prekären Situation – nicht in der Lage. Deshalb muss nun eine staatliche Garantie herhalten, um die Kunden von Lehman Brothers zu entschädigen, die ihr Geld in Sparbriefe und Einlagen normaler Art und Weise (z.B. Tagesgeld oder Festgeld) bei der Investmentbank angelegt hatten. Dies waren jedoch keine Privatkunden, wie bei den meisten Zertifikaten, sondern mehrere deutsche Krankenkassen sowie Teile der Gesetzlichen Rentenversicherung. Damit es hier nicht zu Einbußen und zu fehlenden Geldern kommt, muss nun eine Staatsgarantie her.
Die Anleger, die sich von ihren Banken die inzwischen wertlosen Lehman-Zertifikate verkaufen ließen, gehen hingegen weiterhin völlig leer aus. Und dabei wird es – zumindest von der Seite des Einlagensicherungsfonds und von Seiten der Bundesregierung – auch weiterhin bleiben. Die Chancen, die bestehen, doch noch zumindest einen Teil der durch die Zertifikate verloren gegangenen Gelder zurück zu erhalten, führt nur über den Weg außergerichtlicher Vergleiche oder durch Gerichtsverfahren auf dem Wege des Zivilrechts. Die ersten Prozesse werden dabei bald in die Startlöcher gehen und es ist zu vermuten, dass es zu einem Präzedenzurteil kommen wird, welches dann als maßgeblich angesehen werden wird für zukünftige Prozesse in diesem Bereich.