Mehr Sicherheit für Kapitalanleger
Am 03.04.2008 veröffentlichte der Bundesgerichtshof das Urteil vom 06.03.2008, dass auch für erfahrene Anleger eine fachgerechte und fachkundige Beratung inklusive Risikoaufklärung durch den Anlageberater erfolgen muss.
So können im Falle einer nachgewiesenen schlechten Beratung seitens des Anlageberaters Schadensersatzleistungen durch den geschädigten Anleger eingefordert werden.
Diese Entscheidung ist sehr positiv für alle Anleger zu bewerten, denn auch wenn man noch so viel Erfahrung im Anlagebereich hat, wenn man auf eine Empfehlung seines Anlagenberaters eingeht und diese sich dann als Flop herausstellt, kann der durch erhebliche Verluste geschädigte Anleger rechtliche Schritte gegen den Anlageberater einleiten.
n diesem Fall kann der Anlageberater auch keine Ausrede anbringen, dass der Interessent den Eindruck gemacht hätte, dass er sich in diesem Bereich auskennt. Schließlich ist gerade der Bereich der Geldanlagen enorm umfangreich. So können auch noch so erfahrene Anleger nicht immer beurteilen, was nun wirklich renditeträchtig ist oder welche Risiken im Detail mit einer bestimmten Kapitalanlage verbunden sind.
Dieses Urteil bestätigt, dass jedem interessierten Anleger ein Recht auf kompetente Beratung und auch auf entsprechende Hinweise auf eventuelle Risiken zusteht.
Geldanlagen sollen das bestehende Kapital vermehren (Vermögensaufbau), als Altersvorsorge dienen oder auch Steuerersparnisse bringen. Daher überlegen sich immer mehr Menschen, wie sie ihr Kapital am besten anlegen sollen, bzw. wie sie Geld sparen können, dass durch eine entsprechende Rendite ein größeres Kapital daraus resultiert.
Der Anlagemarkt ist zwar sicherlich äußerst lukrativ, aber dennoch können nicht alle Anlagen als seriös und kapitalbringend bezeichnet werden. Daher wenden sich auch erfahrene Anleger zumindest zur Information an einen Anlagenberater, von dem sie nun aufgrund des oben genanten Urteils auch eine kompetente und umfassende Beratung erwarten können.
Bei jeder Überlegung hinsichtlich einer Geldanlage sollte man sich immer zusätzlich im Internet informieren. So hat man einen entsprechenden Vergleich der Renditemöglichkeiten. Bei jeder Anlageberatung sollte auch bedacht werden, dass die Verkäufer oder Berater immer auch an ihr eigenes Vermögen, also die Provision für die vermittelte Geldanlage, denken.
Nur wer bestens informiert zu einem Gespräch mit seinem Anlageberater kommt, wird zumindest annähernd unterscheiden können, ob dieser das jeweilige Produkt nur wegen der hohen Provision anbietet.
Aber selbst wenn der Berater eine hohe Provision einstreichen sollte, aber die Rendite dieser Anlage letztendlich am besten von allen Produkten ist, spricht auch nichts dagegen, sich für diese entsprechende Geldanlage zu entscheiden.
Wichtig ist nur, inwiefern sich das angelegte Kapital im Endeffekt bei der Fälligkeit zur Auszahlung vermehrt hat.
Zugunsten der Anleger wurde vom Bundesfinanzministerium auch hinsichtlich der Sicherungsleistungen durch die Kapitalgesellschaften entschieden.
Durch eine so genannte Überlaufregelung sollen Banken, Sparkassen, Dienstleister im Wertpapiersektor und auch Genossenschaftsinstitute im Schadensfall füreinander einstehen müssen, wenn die Deckung entstandener Schäden nicht durch vorhandene Fonds abgedeckt werden kann.
Somit sollen Fälle wie bei der Pleite der Kapitalanlagegesellschaft Phoenix vermieden werden, die bei 30.000 Anlegern einen Schaden von 180 Millionen Euro verursacht hat (Details finden interessierte Leser etwa unter „Strafanzeige wegen Betrug und Untreue gegen Phoenix-Insolvenzverwalter“). Obwohl Phoenix sogar ein Mitlied des EdW, der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen war, konnte der EdW den Schaden mit seinem Fond von rund 6 Millionen Euro niemals ersetzen. Folglich blieben die Anleger auf ihrem Verlust sitzen und hatten keine Möglichkeit, für den ihnen entstandenen Kapitalverlust einen angemessenen Schadenersatz zu erhalten.
Diese Entscheidung, dass in einem solchen Fall auch die Banken, Sparkassen und Genossenschaftsinstitute und auch die Dienstleister im Wertpapierbereich für einen eventuellen Schaden einstehen müssen, ist also durchaus seitens der Anleger zu begrüßen.
Ebenso erfreulich ist, dass Anleger im Rahmen der als MiFiD bezeichneten Richtlinie mehr Transparenz hinsichtlich der Kosten-, Gebühren und Provisionsstrukturen der ihnen vorgeschlagenen Anlagemöglichkeiten bekommen, auch wenn dies für die Finanzdienstleister mit höheren Aufwendungen im IT-Bereich verbunden ist, wie man etwa auf „Mit Finanz-IT die Nase vorn im Wettbewerb“ nachlesen kann.