Und wieder einmal ist ein Prominenter über die Steuerpflicht in Deutschland gestolpert, brachte sich selbst zur Anzeige und zahlte Steuern nach – doch nur wohl für die Jahre, die nicht unter die Verjährungsfrist fielen. Bereits seit längerem wird hierzulande darüber gestritten, wie sich Selbstanzeigen strafbefreiend auswirken sollten, nun kommt auch die Verjährungsfrist auf das Tapet.
Immer wieder war darüber gestritten worden, wieso sich Steuersünder, die hohe Summen zurückgezogen haben, durch eine einfache Selbstanzeige von der Strafverfolgung befreien können. Dies könnte nun jedoch bald der Vergangenheit angehören, wie sich in den neuesten Aussagen zeigt. So auch Finanzstaatssekretär Michael Meister von der CDU, der im Deutschlandfunk recht deutlich wurde: „Wir hoffen, dass die Staatssekretärsebene der Länder und des Bundes im nächsten Monat auch einen Vorschlag an die Finanzminister macht, um dann Anpassungen bei dem Instrument strafbefreiender Selbstanzeige vorzunehmen.“
Damit ist klar: es tut sich etwas in Deutschland. Vielleicht hat man einfach auch langsam satt, ständig neue Schlagzeilen zu lesen von prominenten Steuersündern, die kurz vor knapp der Strafverfolgung entkommen sind, durch eine Selbstanzeige. Oder aber weil die Verjährungsfrist den Strafbehörden einen Strich durch die Rechnung gemacht hat.
Nun könnte sich in beiderlei Hinsicht bald etwas ändern. Zumindest dann, wenn nicht nur große Worte gemacht werden im Zuge der derzeitigen Berichterstattung, sondern den Worten auch tatsächlich Taten und eine Änderung der Gesetzeslage folgen. Sollte dies geschehen, dürfte der Wind den deutschen Steuersündern, die ihr Geld jahrelang im Ausland geparkt und dort mitunter hohe Kapitalerträge erwirtschaftet haben, deutlich steifer entgegenwehen als es bisher der Fall ist.
Und dann wird sich zeigen, wie viele Prominente noch auf der Abschussliste landen. Der Hoeneß-Prozess wird in einigen Wochen beginnen und hier wird sich zeigen, wenn auch nach alter Gesetzeslage, welchen Wert die Selbstanzeige letztlich hatte, die der Präsident des FC Bayern München und Aufsichtsratsvorsitzender der FC Bayern München AG geleistet hatte – und ob sich diese zumindest strafmildernd auswirkt bei einem Prozess, auf dessen Verlauf und Ausgang wohl fast die ganze Nation blicken wird und der deshalb unter großen Medieninteresse stattfinden wird.