Erpresser der Liechtensteiner LGT-Bank zu Haftstrafe verurteilt
Während der Prozess gegen Klaus Zumwinkel noch in vollem Gange ist, wurde nun ein anderes Urteil gesprochen. Ein Datenhändler, der die Liechtensteiner Landesbank erpresst hatte, wurde nun zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil hat jedoch nicht mit dem Datendieb zu tun, der die DVD mit um die tausend Bankdaten an den Bundesnachrichtendienst weiterverkauft und damit den Steuerskandal um das Fürstentum Liechtenstein ausgelöst hat.
Dennoch zeigen sich bei dem Datendieb, der heute vom Landgericht Rostock verurteilt wurde, Parallelen zu dem Erpresser, der die Fürstenbank von Liechtenstein – die LGT-Bank – erst bestohlen und dann erpresst hatte. Nachdem es nicht zu den erwünschten Zahlungen gekommen war, hatte der ehemalige Mitarbeiter der LGT die Daten an den BND verkauft und damit die Steueraffäre um Liechtenstein ins Rollen gebracht.
Fünf Jahre und drei Monate muss der Hauptangeklagte nun in den Knast und es ging dabei um 2.300 Kontosätze, gleich mehr als doppelt so viel wie bei der bestohlenen LGT. Dennoch ging es um das gleiche Schema: Die Erpressung mit Daten deutscher Steuersünder, die in der Steueroase Liechtenstein eine steuerfreie Geldanlage gesucht hatten. Die beiden Mitangeklagten wurden zu einem Jahr und zehn Monaten und einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, auf Bewährung wohlgemerkt.
Während des mehrere Monate dauernden Verfahrens hatte der Hauptangeklagte immer wieder eine Erpressung der LGT bestritten. Lediglich den Handel mit den Daten räumte er ein und bezeichnet diesen als ein „normales und legitimes Geschäft“. Die Kontodaten seien nur deshalb dann an die Liechtensteiner Landesbank gegangen, weil diese der Meistbietende gewesen sei. Für die gestohlenen Daten erhielt er umgerechnet um die neun Millionen Euro. Dieses Geld ist jedoch bis heute nicht auffindbar, die Höhe der Summe wurde jedoch so von der Bank beziffert.
Von den beiden Mitangeklagten hatte es hingegen gar keine Äußerungen vor Gericht gegeben. Auch ihre Verteidiger sahen keine Mitschuld bei den beiden. Dennoch wurden sie mit verurteilt, wenn auch in weitaus geringerem Maße, als es nun dem Hauptangeklagten widerfahren ist.
Zwar hatte der Prozess vor dem Rostocker Landgericht nichts mit dem Datendiebstahl und der Steueraffäre zu tun, die unter anderem zu dem Verfahren gegen den ehemaligen Postchef Klaus Zumwinkel führen, dennoch schlägt nun die Staatsanwaltschaft bei den betroffenen Kunden der Liechtensteiner Landesbank zu, deren Daten gestohlen worden waren. So hat es zu einer regelrechten Verfahrenswelle geführt, der sich nun um die 1.000 (mutmaßliche) Steuerhinterzieher ausgesetzt sehen.
Nach dem vergangenen Jahr, in dem bereits hunderte Steuersünder Verfahren und Nachzahlungen unter die Nase gerieben bekamen, darunter auch jene, die sich selbst angezeigt haben, bevor die Fahnder vor der Tür standen, kommt dieses Jahr also gleich der nächste Schwung. Die Daten waren übrigens nicht von der LGT an das Gericht weitergegeben worden, sondern von dem Hauptangeklagten selbst. Seitens der Liechtensteiner Banken scheint es also – entgegen aller anders lautenden Beteuerungen im Laufe der vergangenen Monate – keinen Aufklärungsbedarf zu geben, immer noch nicht.