Es sind eben alles nur Peanuts
Das Wort „Peanuts“ tauchte nun, nachdem es lange in der Versenkung verschwunden war im Finanzbereich, zu neuen „Ehren“ auf. Im Jahre 1994 war es zum „Unwort des Jahres“ erklärt worden, nachdem Hilmar Kopper, damals Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank, die Summe von 50 Millionen DM als „Peanuts“ bezeichnet hatte.
Unter Peanuts versteht man im englischen Sprachgebrauch geringe Geldsummen oder unwichtige Kleinigkeiten. Und genau diesen Begriff verwendete ein Banker der Fürstenbank LGT aus Liechtenstein in einem inzwischen aufgetauchten Protokoll aus dem Jahre 2001. Dort bezeichnete der Banker legale Schwierigkeiten, die mit der „sicheren Unterbringung“ von 30 Millionen US-Dollar ergaben, gegenüber dem amerikanischen Spielzeugunternehmer Harvey Greenfield als „Peanuts“.
Inzwischen läuft eine Untersuchung des US-Senats, vor welchem Greenfield gestern aussagen musste. Dabei war es als Zeuge und als Angeklagter gleichermaßen eingeladen. Er soll mit Hilfe der LGT und über eine derer Strohfirmen 2,2 Millionen US-Dollar an Steuern hinterzogen haben. Von der Fürstenbank ließ sich übrigens kein einziger Vertreter bei der Anhörung blicken. Seine Schuld zu erkennen, ist eben manchmal gar nicht so einfach. Vor allem dann, wenn man bereits viele Jahre lang als Steuermekka und Steueroase kräftig an den Vergehen der Steuersünder mitverdient hat. Denn das ist etwas, was von vielen immer noch nicht erkannt wird. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Aber zu dieser Erkenntnis muss man eben auch erst gelangen.
Die LGT hat hier, ganz anders als die schweizerische Großbank UBS, die nun Reue zeigt und sich vor dem US-Senat für ihr Handeln im Steuerskandal um das Fürstentum Liechtenstein entschuldigt hat, keine solche Erkenntnis für sich gewinnen können. Dies hat die Fürstenbank gestern auch noch einmal eindeutig durch das Glänzen in Abwesenheit vor dem US-Senat gezeigt. Ob die Reue seitens der UBS nun aber ehrliche Reue oder doch nur Taktik war, das vermag derzeit niemand zu sagen. Klar ist nur, wenn die UBS Pech hat, verliert sie ihre Lizenz für den so extrem wichtigen US-amerikanischen Bankenmarkt. Das wäre ein nicht ersetzbarer Verlust, der die UBS zwar wohl nicht zum Fallen bringen, die Großbank im Bereich des Milliardenmarktes für Vermögensverwaltung und Private Banking aber wohl in die Knie zwingen würde.
Seit heute läuft auch der erste deutsche Prozess um den Steuerskandal um das Fürstentum Liechtenstein. Wie viele Prozesse und Enthüllungen noch folgen werden, ist unklar. Es soll über 200 Ermittlungen gegeben haben oder geben. Auch, was in dem die Öffentlichkeit am meisten aufschreckenden Fall Klaus Zumwinkel geschehen wird, bleibt abzuwarten. Der ehemalige Chef der Deutschen Post AG war über seine Geldgier gestolpert, die noch viel schlimmer war, als anfangs betrachtet, wie es in manchen Protokollen über seine Besuche bei der LGT steht.
Ein 66 Jahre alter Immobilienkaufmann wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, weil er beschuldigt wurde, bei einer Geldanlage im Fürstentum Liechtenstein 7,5 Millionen Euro an der Steuer vorbei erwirtschaftet zu haben. Die zwei Jahre auf Bewährung mögen sich lächerlich anhören, aber sie sind ja nur die eine Seite des Urteils. Die andere Seite ist richtig bitter für den Geldbeutel des reuigen Steuersünders, der vor Gericht die Steuerhinterziehung gestanden hatte. Nun muss er genau eben jene Summe, also 7,5 Millionen Euro, bezahlen. Also nichts verdient im Endeffekt. Das war ein teurer „ich hinterziehe mal eben die Steuer“-Spaß.
Der Steuerskandal, der mit dem Namen Klaus Zumwinkel richtig an Fahrt gewann, ist noch nicht abgeschlossen. Inzwischen gab es aber Steuernachzahlungen von über 110 Millionen Euro. Das heutige Urteil wird mit Sicherheit ein weiteres Signal setzen. Unsere Bundeskanzlerin, Angela Merkel, hat übrigens bereits vor einigen Monaten ganz klar Stellung bezogen zur Steueraffäre Liechtenstein: “ohne Ansehen der Person” sollten die Steuervergehen durch die Staatsanwaltschaften und strafrechtlich verfolgt werden. Denn genau das gebiete der “funktionierende Rechtstaat”.