Anlageberatung muss in Zukunft protokolliert werden
Bisher war es nur eine Empfehlung, die vom Verbraucherministerium ausgesprochen worden war: die Checkliste für die Finanzberatung. Nun aber wird es auch zur Pflicht, die im Wertpapierhandelsgesetz festgeschrieben ist: Die schriftliche Protokollierung von Beratungsgesprächen bei der Anlageberatung.
Gerade die unzureichende Bankberatung bei den inzwischen wertlosen Lehman Zertifikaten und das desaströse Ergebnis der Stiftung Warentest, welche die Anlageberatung auch ein Jahr nach der Pleite der US-Investmentbank als „große Blamage“ bezeichnet hatte, zeigten: Es wird Zeit für einen neuen Weg.
Heute gab der Bankenverband bekannt, dass zum 1. Januar kommenden Jahres neue rechtliche Spielregeln bei der Anlageberatung gelten. War ein Beratungsprotokoll bislang nur eine Kann-Leistung durch die Kreditinstitute, so wird es ab 2010 zur Pflichtleistung.
Nach § 34 Abs. 2a des Wertpapierhandelsgesetzes sind die Banken dann dazu verpflichtet, für alle Beratungsgespräche zu Geldanlagen Protokolle anzufertigen. Ausnahmen bilden hier nur Finanzprodukte wie Tagesgeld und Festgeld, da diese nicht unter das Wertpapierhandelsgesetz fallen. Auch bei Aktien ist keine vorangehende Beratung notwendig.
Ansonsten muss bei der Beratung, sei sie vor Ort bei der Bank oder via Telefon, ein Beratungsprotokoll erstellt werden. Bei einer erfolgten telefonischen Anlageberatung muss das Protokoll anschließend an den Kunden versendet werden, damit dieser Einblick darin hat und notfalls auch Änderungen verlangen kann. Bei der telefonischen Beratung tritt noch eine weitere Besonderheit in Kraft, teilte der Bankenverband heute mit: „Möchte er (Anmerkung der Red.: der Kunde) direkt im Zusammenhang mit der Beratung auch Wertpapiere kaufen, räumt die Bank ihm ein Rücktrittsrecht ein für den Fall, dass das anschließend versandte Beratungsprotokoll unrichtig, unvollständig oder fehlerhaft ist. Dann kann der Anleger innerhalb einer Woche, nachdem er das Protokoll erhalten hat, vom Wertpapierkauf zurücktreten.“
Weitere Informationen zu den Neuregelungen sind beim Bankenverband selbst erhältlich und einsehbar. Informationen zu Geldanlagen wie Tagesgeld und Festgeld finden Sie bei uns!