Gericht weist Schadenersatzforderung von Lehman-Anlegern zurück
Das jüngste und zugleich erste Urteil, welches nach der Pleite der US-Bank Lehman Brothers gesprochen wurde, versetzt viele Anleger in Schrecken. Ein Ehepaar wollte gegen die Frankfurter Sparkasse (deren Onlinetochter 1822direkt belegt regelmäßig Spitzenpositionen in unserem Tagesgeldvergleich) eine Klage einreichen, da diese der Meinung sind, dass die Sparkasse für den Verlust des Geldes verantwortlich sei.
Das Ehepaar hatte zuvor für etwa 12.000 Euro Zertifikate der mittlerweile insolventen amerikanischen Bank Lehman Brothers gekauft. Nun ist das Paar über den Verlust des gesamten Kapitals schwer erschüttert und macht daraufhin die Sparkasse verantwortlich, denn diese hat dem Ehepaar die Zertifikate verkauft und hohe Sicherheit garantiert. Daraufhin versuchten sie, einen vorgerichtlichen Vergleich mit der Frankfurter Sparkasse zu machen, den diese jedoch ablehnte. Noch entsetzter aber waren die zwei Eheleute nun, als das Gericht ihre Klage gegen die Sparkasse abwies.
Doch nicht nur sie, sondern auch viele andere Lehmann-Anleger müssen nun Stück für Stück die Hoffnungen auf schnellen Schadenersatz nach und nach aufgeben und sich mit dem Verlust des investierten Kapitals abfinden. Das aktuelle Urteil könnte für alle übrigen Lehman-Anleger eine Signalwirkung haben.
Für das Ehepaar und auch für alle Anderen ist es nicht begreiflich, dass die Sparkasse keinen Schadensersatz leisten muss, doch für die Justiz zählen nur die Fakten und die Beweise und diese sind in solchen Angelegenheiten meist gar nicht oder nur sehr schwer zu beschaffen. Die Richter hatten zudem einen nachvollziehbaren Grund für die Abweisung der Klage: Die fehlerhafte Beratung eines zuständigen Mitarbeiters der Bank ist nicht ersichtlich gewesen und hierfür liegen keinerlei Beweise vor. Zudem sei es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in keiner Weise vorhersehbar gewesen sein, wie sich die Geschäfte von Lehman Brothers tatsächlich entwickeln und welche Risiken die Bank eingegangen war.
Dem älteren Ehepaar wurde dem Gericht zufolge eine Rendite in Höhe von bis zu 10 Prozent in Aussicht gestellt. Nach der Aussage der Kläger seien diese nicht ausreichend über die Möglichkeit des Totalverlusts aufgeklärt worden. Das sich die Bank jedoch einige Jahre später total verspekuliert und insolvent wird, sei zu diesem Zeitpunkt nicht ersichtlich gewesen, so das Gericht.
Nach weiteren Gerichtsinformationen wurde dem Ehepaar im letzten Monat 2006 geraten, die vorhandenen Anteile an einem Aktienfonds zu verkaufen und für den Ertrag mehrere Zertifikate der Lehman Brothers zu erwerben. Die Rentner schenkten der Bank ihr vollstes Vertrauen und beauftragten diese damit, die Zertifikate zu kaufen. Damals ahnten diese natürlich noch nicht, dass diese Zertifikate gut zwei Jahre später vollkommen wertlos sein werden.
Mit dem aktuellen Urteil wollen sich die Antragsteller allerdings nicht zufrieden geben und kündigten bereits Berufung an. Wäre die Bank zu Schadensersatz verurteilt worden, hätten viele andere Geldinstitute mit einer regelrechten Klagewelle rechnen müssen, denn es gibt auch hier in Deutschland eine Vielzahl an Bankkunden, die zum Beispiel in Papiere von Lehman Brothers investiert hatten.
Die amerikanische Investmentbank hatte im September dieses Jahres Insolvenz angemeldet, geriet aber schon im Sommer 2007 in Schräglage. Seitdem fordern viele tausend Investoren ihr Geld noch vergeblich zurück. Zuvor hat jedoch eine Klägerin in diesem Sommer gegenüber der Dresdner Bank in einem vergleichbaren Fall Recht zugesprochen bekommen.
Die Klage des älteren Ehepaares wird wohl im Bereich der Schadensersatzforderungen wegen angeblich ungenügender Beratung nicht die letzte gewesen sein und die Gerichte werden sich auch in absehbarer Zeit weiterhin mit den Folgen der Finanzkrise beschäftigen müssen.