Anleger, die in Mischfonds investieren, sollten künftig die Höhe der Teilfreistellung im Blick haben. Die Teilfreistellungsregelung wurde am 1. Januar 2018 mit dem Investmentsteuerreformgesetz eingeführt. Die Höhe der Teilfreistellung variiert je nach Zusammensetzung des Mischfonds und hat Auswirkungen darauf, wie die Rendite nach Steuern ausfällt.
Minimale und tatsächliche Aktienquote beachten
Die Höhe der Teilfreistellung hängt von zwei Punkten ab:
- Zum einen von dem Betrag, den der Mischfonds laut Anlagebedingungen mindestens in Aktien investiert (Kapitalbeteiligungsquoten gemäß Anlagebedingungen)
- Zum anderen von dem Betrag, den der Mischfonds tatsächlich in Aktien investiert (tatsächliche durchschnittliche Aktienquote)
Je nach dem Verhältnis der Mindestanlagequote in Aktien zur tatsächlichen Anlagequote in Aktien, ergeben sich unterschiedliche Teilfreistellungen auf Anlegerebene. Falls die tatsächliche Anlagequote in Aktien deutlich über der Mindestanlagequote in Aktien liegt, ergeben sich daraus steuerliche Nachteile für den Anleger.
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Je niedriger die Teilfreistellung, desto höher die steuerliche Belastung für Anleger. Das bedeutet: Mischfonds mit niedrigerer Teilfreistellung müssen eine bessere Performance als Mischfonds mit hoher Teilfreistellung liefern, damit Anleger dieselbe Rendite nach Steuern erhalten. [1]
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Mischfonds zählen zu den beliebtesten Publikumsfonds
Mischfonds sind 2018 erneut die beliebtesten Publikumsfonds in Deutschland. Von Januar bis Oktober 2018 flossen ihnen 20,9 Milliarden Euro zu. Mit deutlichem Abstand auf Rang zwei landeten Immobilienfonds. Ihnen flossen im selben Zeitraum 5,1 Milliarden Euro zu. Aktienfonds erreichten mit einem Zufluss von 2,6 Milliarden Euro den dritten Platz.[2]
Fonds sind bei deutschen Anlegern generell beliebt. Der deutsche Fondsmarkt ist der größte innerhalb der Europäischen Union. 2,6 Billionen Euro haben private und institutionelle Anleger in Deutschland in Investmentfonds angelegt. Das sind 22 Prozent der 11,8 Billionen Euro, die EU-weit in Investmentfonds angelegt sind. In Frankreich und Großbritannien sind es jeweils 1,7 Billionen Euro, was jeweils 14 Prozent entspricht.[3]
Anleger sollten jedoch bedenken, dass bei Investmentfonds teils hohe jährliche Kosten für die Verwaltung entstehen. Günstiger sind hier ETFs. Diese werden nicht aktiv verwaltet, sondern bilden passiv einen Index nach, wodurch sie Kosten sparen. Eine breite Streuung ist auch mit ETFs möglich.
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Weiterführende Links
[1] Das Investment – So funktioniert die neue Steuer-Teilfreistellung bei Mischfonds