Für die erfolgsabhängige Vergütung von offenen Publikumsfonds gelten künftig auch in Deutschland die Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Diese hatte die nationalen Aufsichtsbehörden aufgefordert, zu den von ihr veröffentlichten Leitlinien Position zu beziehen. Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will die Regeln übernehmen und auf nationaler Ebene umsetzen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die BaFin übernimmt die Leitlinien der ESMA zur erfolgsabhängigen Vergütung von offenen Publikumsfonds
- So müssen betroffene Fonds das Modell für die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung offenlegen und bspw. den Referenzindikator klar benennen
- Ziel sollen faire Konditionen sein, die Anleger vor ungerechtfertigten Kosten schützen
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Worum geht es?
In einer Mitteilung der BaFin heißt es: „Zweck der Leitlinien ist es, innerhalb des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) kohärente, effiziente und wirksame Aufsichtspraktiken zu schaffen und sicherzustellen, dass die nationalen Aufsichtsbehörden das Unionsrecht einheitlich anwenden. Zudem sollen die Leitlinien dazu beitragen, dass die erfolgsabhängige Vergütung standardisiert und konvergent gestaltet wird.“[1] Dabei beziehen sich die Regeln auf die erfolgsabhängige Vergütung in Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) und einigen Typen von alternativen Investmentfonds (AIF).
Welche Leitlinien gelten bei der erfolgsabhängigen Vergütung künftig?
Die ESMA hat sechs Leitlinien aufgestellt[2]:
- Leitlinie 1 – Berechnungsverfahren für die erfolgsabhängige Vergütung
- Leitlinie 2 – Konsistenz zwischen dem Modell für die erfolgsabhängige Vergütung und den Anlagezielen, der Anlagestrategie und Anlagepolitik des Fonds
- Leitlinie 3 – Frequenz für die Auszahlung der erfolgsabhängigen Vergütung
- Leitlinie 4 – Ausgleich einer negativen Wertentwicklung (Verlust)
- Leitlinie 5 – Offenlegung des Modells für die erfolgsabhängige Vergütung
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So muss es beispielsweise bei der Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung einen Referenzindikator wie einen Index oder eine Mindestrendite geben und dieser auch angegeben werden. Außerdem muss klar sein, in welchem Rhythmus die Auszahlung fällig wird und welcher Zeitraum als Vergleichszeitraum für die Wertentwicklung herangezogen wurde.
Wichtig ist darüber hinaus, dass Anlegern das Modell für die erfolgsabhängige Vergütung offen und transparent dargelegt wird – etwa im Prospekt. Dort muss beispielsweise auch vermerkt sein, falls eine Vergütung bei negativer Wertentwicklung fällig wird, also etwa, wenn der Kurs des Fonds gesunken ist, er aber den Referenzindikator geschlagen hat.
Ziel der Leitlinien für offene Publikumsfonds
Zusammenfassend schreibt die BaFin in ihrer Mitteilung: „Insbesondere sollen die Leitlinien sicherstellen, dass die von den Verwaltungsgesellschaften genutzten Modelle für eine erfolgsabhängige Vergütung den Grundsätzen entsprechen, dass sie ihre Geschäftstätigkeit ehrlich und fair ausüben und sie mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im bestmöglichen Interesse des von ihnen verwalteten Fonds ausüben. Dadurch soll verhindert werden, dass der Fonds und seine Anlegerinnen und Anleger mit unangemessenen Kosten belastet werden. Die Leitlinien sollen auch einen gemeinsamen Standard festlegen, der die Offenlegung der erfolgsabhängigen Vergütung für die Anleger regelt.“
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