Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche das „Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ verabschiedet. Damit sollen private Anleger, die ihr Geld am Grauen Kapitalmarkt investieren, besser geschützt werden. Anbieter müssen künftig das konkrete Anlageobjekt benennen, in das das Geld investiert werden soll. Es gilt eine Übergangsfrist von zwölf Monaten. Branchenkenner und Verbraucherschützer reagieren positiv.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- „Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ verabschiedet
- besserer Anlegerschutz am Grauen Kapitalmarkt
- Übergangsfrist von zwölf Monaten
- Branchenkenner und Verbraucherschützer reagieren positiv
Verbot von Blindpool-Konstruktion
Anleger haben in der Vergangenheit immer wieder viel Geld am Grauen Kapitalmarkt verloren. Dieser nicht regulierte, aber legale Teil des Kapitalmarktes umfasst unter anderem sogenannte Blindpool-Konstruktionen, bei denen Geld in ein noch nicht endgültig definiertes Anlageobjekt investiert wird. Eins der bekanntesten Negativbeispiele hierfür ist die P&R-Gruppe, die im Jahr 2018 insolvent ging. Milliarden Euro von mehr als 50.000 Anlegern verschwanden dabei in dunklen Kanälen.
Damit ein derartiges Fiasko sich nicht wiederholt, wurden mit dem neuen Gesetz Blindpool-Konstruktion verboten und Transparenzpflichten verschärft. Nach der Übergangsfrist von einem Jahr dürfen dann nur noch fünf Prozent des eingesammelten Geldes als Reserve dienen, deren Verwendung nicht unmittelbar feststeht.
Christian Ahlers von der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt diesen Schritt und sagt dazu: „Bei Blindpools kann ein unseriöser Anbieter leicht kaschieren, dass er kein wirtschaftliches Konzept hat. Insofern ist das Verbot natürlich richtig.“[1] Ähnlich sieht es BaFin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch: „Gerade private Anlegerinnen und Anleger sollten im Vorhinein wissen, in welche Projekte sie ihr Geld investieren“.
Investitionsvolumen sinkt seit Jahren
Laut dem Rosenheimer Fachjournalist Stefan Loipfinger fällt das Investitionsvolumen in den Grauen Kapitalmarkt schon seit einigen Jahren. Hat es 2015 noch bei knapp 2 Milliarden Euro gelegen, betrug es 2020 nur noch rund 700 Millionen Euro. Der Grund für diesen deutlichen Rückgang liegt für Loipfinger in der negativen Berichterstattung, die Anleger vorsichtiger werden lässt. Der Fachjournalist erwartet, dass sich diese Entwicklung infolge der strengeren Regulierung weiter fortsetzt und auch immer mehr Anbieter vom Markt verschwinden.
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