Bundesfinanzhof schafft Weg für Lockerung des deutschen Bankgeheimnisses
Mehr Macht den Steuerbehörden, dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) als oberste deutsche Gerichtsinstanz der Finanzgerichte nun entschieden. Nun dürfen die Geldinstitute auch dann die Daten ihrer Kunden an die Finanzämter weiterleiten, wenn es gar keinen Vorverdacht auf Steuerhinterziehung gibt. Dies bedeutet im Klartext: In Zukunft können Bankkunden davon ausgehen, dass ihre Konten häufiger kontrolliert werden.
Durch den Wegfall des Anfangsverdachts als Grundlage der Prüfung der Kontodaten wird das Bankgeheimnis stark aufgeweicht. Der Bundesfinanzhof hat mittels seines Urteils nun die Schwelle sehr stark gesenkt, die bisher für die Weitergabe von Daten gesetzt war.
Der BFH hat festgelegt, dass eine Weitergabe von Kundendaten zukünftig auch dann erlaubt ist, wenn es genügend Hinweise dafür gibt, dass es Fehler bei der Einkommenssteuererklärung gibt. Zuvor war dies erst möglich, wenn der Verdacht vorlag, dass eine Straftat begangen wurde. So heißt es in dem heute in München bekannt gegebenen Urteil des Bundesfinanzhofs, dass es in Zukunft ausreichend ist, „wenn das zu prüfende Bankgeschäft Auffälligkeiten aufweist, die es aus dem Kreis der alltäglichen und banküblichen Geschäfte hervorhebt“.
Warum der Bundesfinanzhof so entschieden hat, wird auch gleich begründet: Damit, „dass gerade im Bereich der Kapitaleinkünfte das Erklärungsverhalten vieler Steuerpflichtiger alles andere als vorbildlich sei“. Klare Worte zu einem wichtigen Urteil.