Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich aufgehoben
Zum 31.12.2007 endet das bereits seit 1954 bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) über Erbschaftssteuern zwischen Deutschland und Österreich. Wer als Deutscher Anteile etwa an einem geschlossenen Immobilienfonds erbt, der seine Betriebsstätte bzw. die im Fonds beinhalteten Immobilien in Österreich unterhält, muss ab 2008 nach deutschem Recht Steuern zahlen. Auch eine vorzeitige Vermögensübertragung würde an diesem Umstand nichts ändern, da Schenkungen schon jetzt nicht Bestandteil dieses Abkommens waren. Wer aus Steuergründen Fondsanteile ins Alpenland ausgelagert hat und dachte, diese steuergünstig vererben zu können, sieht sich nun mit der Aufhebung dieses Vorteils konfrontiert. Damit gerät die Geldanlage in Österreich unter diesem Aspekt ins Hintertreffen, da sie keinerlei Vorteile gegenüber Deutschland mehr bietet. Findige Anleger werden zwar noch ausreichend andere Möglichkeiten der Geldanlage im Ausland finden, doch steht zu befürchten, dass unsere übereifrigen Politiker ein Schlupfloch nach dem anderen schließen werden, um das hiesige Steueraufkommen zu erhöhen. Wie in anderen Blogs zum Beispiel auf „Berlin will Steuerflucht nach Österreich verhindern“ lesen kann, sind die verschiedenen Ansichten bei Steuerfragen zwischen dem deutschen und dem österreichischen Finanzminister einer der Auslöser für die Aufhebung des Doppelbesteuerungsabkommens gewesen. Österreich habe nach Ansicht deutscher Politiker gezielt Steuersenkungen und Werbemaßnahmen durchgeführt, die deutschen Unternehmen den Anreiz geben sollten, ihre Betriebsstätten ins Alpenland zu verlegen. Nach Dubai, dessen DBA mit Deutschland zum 9. August 2008 ausläuft, wird somit die zweite Steuersparmöglichkeit geschlossen.