Pendlerpauschale in der Diskussion
Eines der am heftigsten umstrittenen Themen bei den zahlreichen Steuerreformen war die Kürzung der Pendlerpauschale, die bei vielen Arbeitnehmern ein ordentliches Loch beim Lohnsteuerjahresausgleich 2007 hinterlassen hat und das in einer Zeit, wo mit der Abgeltungssteuer schon die nächste Belastung auf die meisten Anleger und Vorsorgesparer lauert. In diesen Tagen gerät dieses Thema erneut in die Diskussion da sich der Staatshaushalt auf Grund des anhaltenden wirtschaftlichen Aufschwungs und der damit verbundenen sinkenden Zahl der Arbeitslosen schneller konsolidiert hat, als man zu hoffen wagte, und damit der Weg für eine Rücknahme dieser drastischen Kürzungen eigentlich frei wäre.
Darüber hinaus befasst sich derzeit schon der Bundesfinanzhof mit der Frage, ob die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist. Die neuesten Erkenntnisse und Urteile dazu kann man etwa auf „Die Pendlerpauschale ist wieder in aller Munde“ oder „BFH: Pendlerpauschale verfassungswidrig“ nachlesen.
Die Bundesagentur für Arbeit und auch die einzelnen Arbeitsgemeinschaften der Kommunen haben auf diese Kürzungen ohnehin keine Rücksicht genommen und trotzdem von den Arbeitslosen gefordert, lange Arbeitswege in Kauf zu nehmen. Das führte oftmals dazu, dass auf Grund der mit der Arbeitsaufnahme verbunden Kosten die Einnahmen der Arbeitnehmer anschließend sogar unter dem Betrag lagen, den sie als Arbeitslosengeld oder Hartz IV Empfänger bekommen hatten.
Das kann nicht Sinn und Zweck der veränderten Anrechnung der den steuerlichen Abzugbeträgen sein. Vor allem, da die Pendlerpauschale von der anrechenbaren Höhe darauf abgestellt worden ist, ob man die Möglichkeit hat, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Dass die dort zu zahlenden Beförderungsentgelte oftmals wesentlich teurer kommen, als wenn man den PKW nutzen würde, bleibt dabei völlig außen vor. Zum Vergleich: 30 Kilometer kosten im öffentlichen Nahverkehr teilweise bis zu 10,00 Euro für die einfache Fahrt, während man für die gleiche Strecke mit dem Auto in der Regel selbst bei „Spritfressern“ nicht mehr als 5,00 Euro Kosten veranschlagen müsste.
Da es sich bei den Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit um so genannte „unvermeidbare Kosten“ handelt, ist der Bundesfinanzhof der Meinung, dass diese Vorgehensweise verfassungswidrig wäre und selbst Politiker wie die stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP, Frau Cornelia Pieper, fordert die „Wiedereinführung der Pendlerpauschale“ ab dem ersten Kilometer.
Derzeit liegt der Fall auf dem Tisch des Bundesverfassungsgerichtes, das nun auch noch gezwungen ist, bei seiner Entscheidung die positiven Entwicklungen bei den Steuereinnahmen des Bundes zu berücksichtigen.
Bleibt zu hoffen, dass dort die Entscheidung zu Gunsten einer Wiedereinführung der Pendlerpauschale fällt, die bei den betroffenen Arbeitnehmern dafür sorgen würde, dass sie ein paar Euro mehr in der Haushaltskasse für den Konsum zur Verfügung hätten, was wiederum einer positiven Entwicklung der Konjunktur und der eigenen Altersvorsorge zu Gute kommen würde.