Grenze für steuerfreie Spekulationsgewinne erhöht
Wer als Anleger Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften etwa durch den Verkauf von Aktien, Fonds oder Zertifikaten erzielt, konnte diese bislang bis zu einer Grenze von 511,99 Euro auch innerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei vereinnahmen.
Aufgrund des bis Ende 2008 geltende Halbeinkünfteverfahrens, nach welchem nur die Hälfte der erzielten Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen, verdoppelt sich dieser Freibetrag effektiv auf 1.023,99 Euro.
Durch das neue Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 wird die bisherige Freigrenze für steuerfreie Spekulationsgewinne bereits in diesem Jahr auf 599,99 Euro erhöht.
Nach Maßgabe des Halbeinkünfteverfahrens können Anleger somit in 2008 Gewinne von bis zu 1.199,99 Euro steuerfrei vereinnahmen.
Wichtig zu wissen ist, dass diese erhöhte Freigrenze auch 2009 nach Einführung der Abgeltungssteuer gültig ist. Damit können Anleger Gewinne aus Wertpapieren, welche sie bis zum 31. Dezember 2008 gekauft haben, innerhalb der Spekulationsfrist von zwölf Monaten auch in 2009 noch bis zu einer Höhe von 1.199,99 Euro steuerfrei vereinnahmen.
Für Wertpapiere, welche ab dem 1. Januar 2009 gekauft werden, gilt dann allerdings die neue Abgeltungssteuer, bei welcher alle Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften oberhalb eines Sparerpauschbetrages von 801 Euro pro Person mit 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag versteuert werden und das unabhängig davon, wie lange der Anleger die Papiere in seinem Depot gehalten hat.
Anleger sollten also auch unter dem Aspekt steuerfreier Kursgewinne ihr Portfolio noch in diesem Jahr überprüfen und sich auf die Regeln der neuen Besteuerung einstellen.