Mehr Sicherheit für Kapitalanleger
Am 03.04.2008 veröffentlichte der Bundesgerichtshof das Urteil vom 06.03.2008, dass auch für erfahrene Anleger eine fachgerechte und fachkundige Beratung inklusive Risikoaufklärung durch den Anlageberater erfolgen muss.[Weiter lesen]